Medizin­studium: Voraus­setzungen, NC, Mediziner-Test

Du willst unbedingt Medizin studieren. Aber wie läuft eigentlich die Zulassung und Bewerbung zum Medizinstudium? Wie muss der Abi-Schnitt (Numerus Clausus) sein oder geht es auch ohne Abitur? Welche alternativen Wege gibt es? Wie funktioniert der Mediziner-Test (Test für medizinische Studiengänge – TMS)? All diese Infos findest du in den Artikeln unserer Kategorie „Medizinstudium Voraussetzungen“.

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FAQ

  • Nein. Nach dem Wintersemester 2021/2022 wurden die Wartesemester für das Medizinstudium komplett abgeschafft.

Weitere Infos

Voraussetzungen zur Aufnahme des Medizinstudiums

Medizin ist eines der beliebtesten Studienfächer in Deutschland. Jahr für Jahr gibt es etliche Bewerberinnen und Bewerber, aber nur begrenzte Studienplätze. So müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit es mit dem Medizinstudium klappt. Um Humanmedizin studieren zu können, benötigen angehende Ärztinnen und Ärzte die Allgemeine Hochschulreife. In einigen Bundesländern kann jedoch auch mit der fachgebundenen Hochschulreife ein Medizinstudium angetreten werden. Medizinstudiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Nach einer Bestimmung des Bundesverfassungsgerichtes wurde das Auswahlverfahren geändert, um eine faire Auswahl zu treffen und Chancengleichheit für die Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten.

Studienplätze werden auch weiterhin nach Numerus Clausus (NC) vergeben. Der NC ergibt sich aus dem Verhältnis der Studienplätze und der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber. Die Aufnahmebedingungen verändern sich somit jedes Semester. In der Regel bewegt sich der NC-Schnitt zwischen 1,0 und 1,3 – es gibt allerdings auch Ausnahmen. Derzeit wird Humanmedizin an 37 staatlichen Universitäten und vier privaten Hochschulen in Deutschland angeboten. Dabei kann man an neun Universitäten auch im Sommersemester mit dem Studium beginnen.

Die Vergabe der Plätze wird von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) durchgeführt und erfolgt ausschließlich über das Portal Hochschulstart.de. Durch eine Neuerung im Jahr 2020 hat sich das Auswahlverfahren verändert. Seitdem gelten bundesweit die gleichen Regeln.


Studienplatzvergabe für Medizinstudierende

Die Bewerberinnen und Bewerber für das Medizinstudium werden derzeit durch das Zentrale Vergabeverfahren (ZV) ausgewählt:

Die Bewerbung läuft ausschließlich über die Website Hochschulstart.de. Für das Wintersemester müssen sich Interessierte bis zum 31.05. beworben haben, für das Sommersemester bis zum 15.01.

Als erstes wird eine geringe Anzahl der Studienplätze an spezielle Zielgruppen wie Zweitstudienbewerberinnen und ‑bewerber und zukünftige Landärztinnen und ‑ärzte (über die Landarztquote) vergeben. Anschließend erfolgt die Vergabe der übrigen Studienplätze über drei Hauptquoten:

  • Dreißig Prozent der Studienplätze werden über die Abitur­besten­quote vergeben. Ein Algorithmus stellt sicher, dass nur Abiturnoten von Bundesländern mit ähnlichen Anforderungen verglichen werden, um eine faire Auswahl zu gewährleisten.
  • Das zweite Auswahlverfahren, bei dem zehn Prozent der Medizinstudienplätze vergeben werden, ist die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ). Hier ist die Abiturnote nicht relevant, nur schulnotenunabhängige Kriterien werden genutzt. Dazu zählen beispielsweise das Ergebnis eines fachspezifischen Studieneignungstests (TMS, HAM-Nat etc.), das Ergebnis eines Auswahlgesprächs, eine abgeschlossene Berufsausbildung im Gesundheitssektor oder freiwillige Dienste, aber auch Erfolge bei Wettbewerben wie „Jugend forscht“. Bis zum Wintersemester 2021/2022 wurden noch Wartesemester berücksichtigt, inzwischen gelten diese aber nicht mehr als Kriterium.

Die meisten Studienplätze (60 %) werden durch das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Die Hochschulen benennen eigene Kriterien, die bei der Auswahl besonders wichtig sind. Dabei wird die Abiturnote oft miteinbezogen, aber es müssen auch notenunabhängige Kriterien berücksichtigt werden. Es spielen der TMS (Test für Medizinische Studiengänge), andere Eignungstests und mündliche Verfahren sowie die Kriterien der Eignungsquote eine Rolle.