Als Arzt oder Ärztin kannst du zwischen sehr vielen unterschiedlichen Facharzt-Weiterbildungen und Zusatz-Weiterbildungen wählen und einen Job als Arzt oder Ärztin in Weiterbildung antreten. Ob inhaltlicher Überblick, Arbeitsverträge oder Logbücher – hier findest du alles Wichtige zum Thema „Weiterbildung“.
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Um Allgemeinmediziner zu werden, musst du nach dem Medizinstudium eine Facharzt-Weiterbildung machen. Die Facharzt-Weiterbildung in der Allgemeinmedizin dauert 60 Monate. Davon müssen 12 Monate stationär in der Inneren Medizin abgeleistet werden. 6 Monate müssen in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen. 18 Monate in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung können zusätzlich anerkannt werden. Außerdem ist eine Kurs-Weiterbildung (80 Stunden) in Psychosomatischer Grundversorgung verpflichtend.
Die Facharztprüfung wird mündlich abgenommen und dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten.
Um Facharzt für Psychosomatik zu werden, musst du nach dem Medizinstudium eine Facharzt-Weiterbildung machen. Die Facharzt-Weiterbildung in der Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie dauert 60 Monate. Davon müssen 12 Monate in anderen Gebieten der somatischen Patientenversorgung abgeleistet werden. 12 Monate können in den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgen.
Ein Arzt in Weiterbildung ist ein Arzt oder eine Ärztin – oft bekannt als Assistenzarzt oder -ärztin –, der sich in der Weiterbildung zum Facharzt oder -ärztin befindet. Nach der abgeschlossenen Weiterbildung ist er oder sie dann Facharzt oder -ärztin im jeweiligen Fachgebiet.
Um Chirurg zu werden, musst du nach dem Medizinstudium eine Facharzt-Weiterbildung machen. Auf dem Spezialgebiet der Chirurgie gibt es 8 unterschiedliche Berufsbezeichnungen, die man nach abgeschlossener Weiterbildung erhalten kann. Jede davon dauert 72 Monate, wobei die Aufteilung der Monate je nach Facharzt unterschiedlich ist. In der Chirurgie gibt es die Berufsbezeichnungen Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische / Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie und Viszeralchirurgie.
Ein Großteil der Hausärzte und -ärztinnen sind Fachärzte für Allgemeinmedizin. Auch Fachärzte und -ärztinnen für Innere Medizin können sich als Hausarzt oder -ärztin niederlassen. Beide Facharzt-Weiterbildungen dauern 60 Monate.
Die Facharzt-Weiterbildung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologie) dauert 60 Monate. Bis zu 12 Monate können in anderen Fachgebieten erfolgen.
Um Facharzt oder -ärztin zu werden, muss man nach dem Medizinstudium eine Facharzt-Weiterbildung absolvieren, die in der Regel 5 bis 6 Jahre dauert. Die Weiterbildung erfolgt an Weiterbildungsstätten wie Krankenhäusern oder Praxen.
Um Kinderärztin zu werden, musst du nach dem Medizinstudium eine Facharzt-Weiterbildung machen. Die Facharzt-Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin dauert 60 Monate. Davon müssen 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgeleistet werden. Bis zu 12 Monate können in anderen Gebieten angerechnet werden.
In der Regel arbeiten Medizinerinnen und Mediziner 5 bis 6 Jahre als Assistenzarzt oder -ärztin, bis sie ihre Facharzt-Weiterbildung erfolgreich beendet haben. Anschließend sind sie Fachärzte und -ärztinnen. Arbeiten sie während der Weiterbildung in Teilzeit, verlängert sich die Weiterbildungszeit und damit auch die Assistenzarztzeit.
Die Weiterbildung (Facharztausbildung) können Ärztinnen und Ärzte in 34 verschiedenen Gebieten absolvieren. Sie dauert in der Regel 5 bis 6 Jahre. In dieser Zeit müssen die Ärztinnen und Ärzte einen Weiterbildungskatalog abarbeiten und eine bestimmte Anzahl von Untersuchungs- und Behandlungsverfahren durchführen. Am Ende der Weiterbildung können sie mit Abschluss der Facharztprüfung den Facharzt-Titel im entsprechenden Fachgebiet erhalten.
Die Facharzt-Weiterbildung in der Inneren Medizin dauert 60 Monate. 48 Monaten müssen in der Inneren Medizin oder mindestens zwei verschiedenen Facharztkompetenzen des Gebiets erfolgen. Davon müssen 30 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden. Jeweils 6 Monate müssen in der Notfallaufnahme und in der Intensivmedizin abgeleistet werden.
Die Weiterbildung muss unter verantwortlicher Leitung eines von der jeweiligen Landesärztekammer befugten Weiterbilders oder Weiterbilderin stattfinden. Diese müssen über eine gültige Weiterbildungsbefugnis verfügen. Der Umfang der Befugnis richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsspektrum. Die jeweils zuständige Landesärztekammer führt ein Verzeichnis mit entsprechenden Weiterbildungsbefugten.
Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie.
Hast du deine Approbation erlangt, kannst du in den Beruf starten. Fast alle Ärztinnen und Ärzte wollen nach dem Studium und der Approbation eine Facharzt-Weiterbildung beginnen. Mit dem Start der Weiterbildung werden sie dann Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung genannt oder beispielsweise Assistenzarzt oder -ärztin im Bereich Allgemeinmedizin.
In Deutschland gibt es insgesamt 34 medizinische Fachgebiete, in denen du deinen Titel als Facharzt erwerben kannst. Das sind beispielsweise die Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Anästhesie, Neurologie oder Chirurgie. Darüber hinaus existieren 56 Zusatz-Weiterbildungen wie Intensivmedizin, Sozialmedizin oder Diabetologie, die du nach dem Erwerb deines Facharzt-Titels absolvieren kannst.
Mit der ersten Stelle als Arzt oder Ärztin in Weiterbildung (Assistenzarzt/-ärztin) beginnt die Zeit der Weiterbildung. Wie die Weiterbildung im Detail abläuft und welche Inhalte und Rahmenbedingungen es dabei gibt, regelt die jeweilige Weiterbildungsordnung der Landesärztekammern. Diese orientieren sich an der (Muster-)weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, müssen aber nicht übereinstimmen. Deswegen ist es sinnvoll, dass du dich vor Antritt der Weiterbildung bei deiner zuständigen Landesärztekammer genau informierst. Als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin in Weiterbildung arbeitest du die Inhalte des Weiterbildungskatalogs ab. Für jeden Fachbereich ist explizit festgelegt, wie oft du welche Untersuchungsverfahren und Behandlungsverfahren durchführen musst, um zum Schluss deine Facharztprüfung absolvieren zu dürfen.
Je nach gewählter Fachrichtung dauert die Facharzt-Weiterbildung fünf bis sechs Jahre. Arbeitest du in Teilzeit, verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend. Die Teilzeit musst du mit deiner zuständigen Landesärztekammer absprechen. Üblicherweise erfolgt die Weiterbildungszeit an Kliniken, aber auch in Praxen ist sie möglich. Wichtig dabei ist, dass der zuständige Weiterbilder auch eine Weiterbildungsbefugnis hat. Nicht jeder hat eine Weiterbildungsbefugnis über die komplette Weiterbildungszeit. Hier musst du dich frühzeitig informieren, wo du welchen Teil deiner Facharzt-Weiterbildung absolvieren kannst. Hast du am Ende der Weiterbildungszeit die Facharztprüfung erfolgreich abgeschlossen, kannst du dich Facharzt oder -ärztin für das entsprechende Fachgebiet nennen und dich beispielsweise in einer Praxis niederlassen oder eine Praxis gründen.
Die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer definiert die medizinischen Fachgebiete. Im Moment kannst du deinen Facharzt-Titel in 34 verschiedenen Fachgebieten erlangen. Dabei sind manche Fachrichtungen in weitere Spezialgebiete unterteilt.
Diese Facharztrichtungen gibt es derzeit (Stand 2022):
Es gibt gute Gründe, deinen Facharzt-Titel zu erwerben. Auf der einen Seite kannst du nur als Facharzt oder -ärztin später auch Oberarzt bzw. -ärztin oder Chefarzt bzw. -ärztin werden. Auf der anderen Seite musst du einen Facharzt-Titel vorweisen, wenn du eine Praxis übernehmen oder neu gründen möchtest. Nur mit der Approbation ist das nicht möglich.
Als Facharzt oder -ärztin in der Klinik kannst du auch mit mehr Gehalt rechnen. In den Tarifverträgen ist das Gehalt noch abhängig von der Erfahrungsstufe bzw. dem Berufsjahr. Im 1. Berufsjahr kann ein Facharzt oder eine Fachärztin brutto monatlich durchschnittlich 6.391 Euro verdienen, das sind nur etwa 200 Euro mehr als ein Assistenzarzt oder eine Assistenzärztin im 6. Berufsjahr. Im 7. Berufsjahr sind es brutto monatlich durchschnittlich schon 7.411 Euro, im 13. Berufsjahr 8.139 Euro. Das Grundgehalt kann durch zusätzlich geleistete Dienste beachtlich steigen.