Medizinstudium bestanden: Checkliste für den Berufsstart

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Die letzte Sektflasche ist geleert, der letzte Gratulant hat sich gemeldet und der erste Arbeitstag im Krankenhaus rückt langsam näher. Bevor du die Schwelle des Krankenhauses das erste Mal als werdender Facharzt oder als werdende Fachärztin überschreitest, müssen aber noch einige Formalitäten erledigt werden.

Der Arbeitgeber verlangt verschiedene Nachweise, ohne die du den Dienst im Krankenhaus nicht antreten kannst. Hier gibt es die übersichtliche Checkliste für einen guten Start in die Weiterbildungszeit.

1. Approbationsurkunde

Die Approbationsurkunde beantragst du beim zuständigen Landesprüfungsamt (LPA). Üblicherweise werden mit den Anträgen für das zweite Staatsexamen das Antragsformular und ein Merkblatt zur Approbation beigelegt. Wer die Blätter im Prüfungsstress verlegt hat, kann sich die Formulare aber auch auf der jeweiligen Homepage des LPAs herunterladen. Neben dem Antragsformular benötigst du vom Einwohnermeldeamt:

  • Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0
  • Beglaubigte Kopie des Personalausweises
  • Wenn das LPA noch keine Geburtsurkunde hat: Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde

Außerdem muss der Hausarzt oder die Hausärztin eine gesundheitliche Eignungsuntersuchung vornehmen und schriftlich erklären, dass du für die Ausübung des Berufs als Arzt/Ärztin geeignet bist.

Von zu Hause aus kannst du dann die beiden letzten noch fehlenden Dokumente erstellen:

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  • Eine formlose Erklärung, dass kein Strafverfahren gegen dich in Gang ist
  • Ein tabellarischer Lebenslauf

Zwei Wochen benötigt das LPA in der Regel, um den Antrag zu bearbeiten und dir die Urkunde zuzusenden. Die Bearbeitung kostet rund 200 Euro. Spätestens zum ersten Arbeitstag muss die Approbationsurkunde dem Arbeitgeber vorliegen. Um sicherzugehen, dass du zum erforderlichen Zeitpunkt auch wirklich im Besitz der Urkunde bist, sollte der Antrag also am besten vier Wochen vor dem Berufsstart abgeschickt werden.

2. Mitgliedschaft in der zuständigen Landesärztekammer (LÄK)

Hier bestehen grundsätzlich unterschiedliche Anmeldeformalitäten, am besten du informierst dich über den Onlineauftritt der jeweiligen LÄK. Dort findest du die Anmeldeformulare und Informationen zu den Beitragssätzen. Sie liegen für einen Assistenzarzt oder eine Assistenzärztin im ersten Jahr bei 150 bis 250 Euro im Jahr.

3. Arztausweis

Den Arztausweis erhalten nur Mitglieder der Landesärztekammer, daher ist eine vorher abgeschlossene Mitgliedschaft Voraussetzung. Mit dem Arztausweis weist du dich als approbierter Arzt oder approbierte Ärztin aus. Außerdem kannst du mit dem Arztausweis verschreibungspflichtige Medikamente erwerben. Erforderlich ist nur ein Passfoto, das du idealerweise bereits mit dem Mitgliedsantrag für die LÄK mitschickst. Denn die Kammer stellt nicht nur die Mitgliedsbescheinigung, sondern auch den Arztausweis aus.

4. Beitritt in die Rentenkasse für Ärztinnen und Ärzte

Und aus einem weiterem Grund ist die Mitgliedschaft in der LÄK wichtig. Ein Beitritt ist zugleich auch die Eintrittskarte in die gesetzliche Rentenkasse für Ärzte. Als eine ärztliche Beschäftigung ausübender Mediziner oder Medizinerin musst du dich nämlich bei der deutschen Rentenversorung ab und beim Versorgungswerk (VW) anmelden. Wie das geht, liest du hier. 

5. Berufshaftpflichtversicherung

Nicht verpflichtend, aber empfehlenswert ist außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung. Denn laut BGB § 823 heißt es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Daher solltest du genau prüfen, ob und in welcher Höhe eine Berufshaftpflichtversicherung über den Arbeitgeber gewährleistet ist. Grobe Fahrlässigkeit am Arbeitsplatz ist oftmals zum Beispiel nicht versichert. Zudem gilt, dass du nur im Krankenhaus über den Arbeitgeber versichert bist. Eine private Berufshaftpflichtversicherung, die auch außerhalb der Klinik gilt, ist daher in jedem Fall sinnvoll. Wer sich hier weiter informieren will, kann sich auf den Webseiten der Berufsfachverbände umschauen.

Nun aber erst einmal Herzlichen Glückwunsch zum bestandenen Examen! Du hast das schwierige Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen, dann schaffst du die Weiterbildung im Klinikum mit links!

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