Der Lebenslauf als Ärztin oder als Arzt

Welche Angaben muss der Lebenslauf enthalten? © bakhtiarzein/Fotolia
Wer sich bei einem Klinikum bewirbt, versendet neben Zeugnissen und dem Anschreiben auch einen Lebenslauf. Was muss hinein, worauf kann man verzichten?

Aufbau und Inhalt des Lebenslaufs als Arzt oder Ärztin

In einem Lebenslauf, auch Curriculum Vitae (CV) genannt, informiert man lückenlos und stichpunktartig über den persönlichen und beruflichen Werdegang. Bei Ärztinnen und Ärzten enthält er zwingend Angaben zur eigenen Person sowie Informationen zu Studium, Promotion, PJ, Fremdsprachen und beruflichen Erfahrungen. Unter Umständen empfiehlt es sich außerdem, ein Bewerbungsfoto beizufügen, geleistete Famulaturen und Hospitationen aufzulisten und Hobbies zu benennen.

Generelles

Grundsätzlich gilt, dass man Jahresangaben machen kann, wenn es sich um längere Zeiträume handelt (z.B. Schulzeit) und man bei kürzeren Zeitspannen, wie zum Beispiel bei Famulaturen oder Praktika, Monate notiert. Wichtige Unterüberschriften oder Passagen kann man fetten, um sie hervorzuheben. Auch die Examensnote kann aufgeführt werden, wenn die Examensarbeit zur beworbenen Stelle passt (z.B. Uni-Klinik oder Forschung). Bewirbt man sich auf eine Stellenanzeige in einer Abteilung, in der Teamarbeit groß geschrieben wird, kann man die Examens-Note auch weglassen. Sonst läuft man Gefahr als „Einzelkämpferin“ bzw. „Einzelkämpfer“ wahrgenommen zu werden.

Diese Inhalte sind verpflichtend

Persönliche Angaben: Name und Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift.
Seitdem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten ist, sind Angaben zur Staatsangehörigkeit, Familienstand und Konfession nicht mehr verpflichtend, zum Teil dennoch sinnvoll. Bei einer Bewerbung an einem konfessionellen Krankenhaus sollte die Konfessionsangabe nicht fehlen.

Studium: Studienort und Zeitraum sowie die Zeitangaben zu den Ärztlichen Prüfungen.

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Promotion (falls vorhanden): Titel, Betreuer, Fachabteilung, Klinik und Zeitraum.

Veröffentlichungen (falls vorhanden).

Praktisches Jahr (PJ): Zeitraum, Klinik und Fachgebiet. Wenn es thematisch passt, kann auch der ärztliche Leiter bzw. die ärztliche Leiterin benannt werden.

Engagement: Erfahrungen als Sanitäter oder Sanitäterin können hier genannt werden, aber auch andere besondere Begabungen, Stipendien oder Preise, die Arbeit in der Fachschaft oder Ehrenämter. Wenn ein Freies Soziales Jahr (FSJ) oder der Zivil- bzw. Bundesfreiwilligendienst in einer medizinisch relevanten Einrichtung erfolgt ist, kann auch dies angegeben werden.

Fremdsprachen: Sind natürlich vor allem relevant, wenn man sich im Ausland/bei einem internationalen Unternehmen bewirbt. In jedem Fall sollte man allerdings seine Kenntnisse benennen, im Idealfall mit einem Verweis auf Sprachtests.

Kann, muss aber nicht

Bewerbungsfoto: Zwar ist es keine Pflicht mehr, ein Bewerbungsfoto beizufügen, die amerikanische Form der anonymisierten Bewerbung ohne Foto ist zumindest in der Gesundheitsbranche in Deutschland aber noch nicht sehr verbreitet. Allerdings muss das Foto nicht zwangsläufig in den Lebenslauf integriert sein: Eine andere Möglichkeit ist es, ein Deckblatt für die Bewerbung zu gestalten und das Bild dort einzubinden.

Famulaturen und Hospitationen: Müssen im Lebenslauf nicht unbedingt angegeben werden. Wenn bereits genug praktische klinische Erfahrung gesammelt wurde, sollte man diese Angaben weglassen. Bewirbt man sich jedoch zum Berufseinstieg auf ein Fachgebiet, in dem man bereits famuliert oder hospitiert hat, ist die Angabe sinnvoll, da sie die Praxiserfahrung und die Motivation für das angestrebte Fachgebiet stärkt.

Hobbies: Wenn diese keinen relevanten Bezug zur Bewerbung haben, sollte man darauf verzichten. Niemand interessiert sich für Angaben wie Lesen, Reisen, Kochen. Heben Hobbies wiederum die Persönlichkeit hervor, kann eine Angabe sinnvoll sein. An dieser Stelle ist es geschickt, das Wort Hobby gegen ein Wort mit mehr Berufsbezug auszutauschen, wie “Berufsbezogene Interessen” oder “Engagement” (s.o.).

Unterschrift ist Pflicht

Um die Richtigkeit und die Aktualität der Daten zu bestätigen, muss man den Lebenslauf abschließend unterschreiben und Ort und Datum nennen. Bei einer digitalen Bewerbung ist es ausreichend, wenn der unterschriebene Lebenslauf als Scan beigefügt wird.

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