Das Bundesland mit der geringsten Förderung für Famulaturen ist Berlin. Eine Förderung kann beantragt werden, wenn Studierende mindestens zwei Wochen in einer Praxis waren und eine Vergütung von der betreuenden Ärztin oder dem betreuenden Arzt erhalten haben. 154,40 € für maximal einen Monat Famulatur können dem Arzt dann zurückerstattet werden. So soll ein Anreiz für den Arzt oder die Ärztin geschaffen werden, die Famulatur zu vergüten.
Ebenso wie in Berlin werden in Brandenburg Famulaturen in einer hausärztlichen Praxis nur für einen Monat gefördert. Dafür liegt der Förderungssatz aber mit 250 Euro deutlich über der in der Bundeshauptstadt gezahlten Förderung. Eine Praxis kann man sich aus einem Praxispool aussuchen. Brandenburg bietet damit einer der geringsten Förderungen für Studierende in der Famulatur, obwohl das Land einen der niedrigsten Versorgungsgrade im Land hat.
Ebenso wie in Brandenburg erhält man im Saarland 250 Euro für einen Monat Famulatur in einer hausärztlichen Praxis. Diese Summe wird erst nach Ableistung der Famulatur ausgezahlt, steht also während der Famulatur nicht für Ausgaben für Tickets und anderes zur Verfügung.
Hamburg gewährt für zwei Monate eine Förderung der Famulatur. Die monatliche Fördersumme liegt bei 150 Euro, die maximale Fördersumme beträgt also 300 Euro. Die Famulatur muss in einer Hamburger Arztpraxis absolviert werden.
Eigentlich beträgt die Förderhöhe in Sachsen nur 100 Euro, nämlich wenn sie im großstädtischen Raum gemacht wird. Suchen sich Studierende allerdings eine Praxis außerhalb von Chemnitz, Leipzig oder Dresden aus, erhalten sie eine einmalige Förderung in Höhe von 300 Euro.
In Bayern wird für den Zeitraum von einem Monat eine Förderung von 300 Euro gezahlt. Es wurde eine Vorauswahl von Ärztinnen und Ärzten in Ortschaften mit weniger als 15.000 Einwohnern getroffen, bei denen die Famulatur abgeleistet werden muss, um förderungswürdig zu sein. Die Praxen werden nach der Versorgungslage ausgewählt. Zusätzlich zu den 300 Euro erhalten Studierende einen nicht näher bezifferten Fahrtkostenzuschuss.
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg unterstützt Vertragsarztpraxen, die einen Famulanten beschäftigen, mit 160 Euro pro Monat. Diese Unterstützung gilt für zwei Monate, insgesamt kann man also 320 Euro bekommen.
In Bremen zahlt die Kassenärztliche Vereinigung zwei Monate lang 160 Euro pro Monat aus, 148 Euro Ausbildungsbeihilfe plus 12 Euro Fahrtkostenzuschuss. Die Maximalförderung beläuft sich also auf 320 Euro. Damit liegt Bremen gemessen an der Förderhöhe auf Platz 9 der deutschen Bundesländer.
Mit 400 Euro erhalten Studierende in Niedersachsen eine deutlich höhere Unterstützung als Studierende in Bremen. Diese Summe wird nur ausgezahlt, wenn die Famulatur in Regionen abgeleistet wird, in denen die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen einen besonderen Besetzungsbedarf ermittelt hat. Um überhaupt so eine Region zu finden, können Studierende sich an die Koordinierungsstelle für Allgemeinmedizin und fachärztlicher Nachwuchs, kurz KoStA, wenden.
In Schleswig-Holstein beläuft sich die Famulanten-Förderung auf monatlich 200 Euro, die Förderung erfolgt maximal zwei Monate, man erhält also insgesamt 400 Euro. Der Antrag muss vor der Famulatur gestellt werden. Jährlich stehen maximal 30.000 Euro zur Verfügung. Wenn man also davon ausgeht, dass Studierende zwei Monate Famulatur in einer Hausarztpraxis machen und daher 400 Euro erhalten, reicht diese Summe für gerade mal 75 Famulaturen.
In Sachsen-Anhalt werden ambulante Famulaturen bei einem Arzt mit vollem Versorgungsauftrag für maximal zwei Monate mit 200 Euro monatlich unterstützt. Die Maximalfördersumme beträgt also, ebenso wie in Schleswig-Holstein, 400 Euro.
250 Euro pro Monat stellt die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern den Studierenden in der Famulatur zur Verfügung. Eine anteilige Auszahlung, zum Beispiel für zwei Wochen, ist möglich. Die Höchstförderdauer beträgt zwei Monate, die maximale Fördersumme ist also 500 Euro.
Ebenfalls bis zu 500 Euro erhalten Studierende für die Famulatur in Thüringen. Die Summe wird als Einmalzahlung nach Ableistung der Famulatur ausgezahlt. Pro Monat Famulatur werden also 250 Euro für maximal zwei Monate bezahlt.
Großzügiger zeigt sich da die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz. Es werden zwar auch nur zwei Famulaturmonate gefördert, dafür aber mit 500 Euro monatlich, insgesamt kommen bei zwei Monaten in einer hausärztlichen Praxis also 1.000 Euro zusammen. Das Geld wird an die betreuenden Ärzte überwiesen, die es dann den Studierenden aushändigen.
Es stehen allerdings nur 40.000 Euro jährlich zur Verfügung, also Mittel für lediglich 40 Studierende.
Studierende in Westfalen-Lippe erhalten für eine Famulatur in einer Hausarztpraxis bis zu 400 Euro pro Monat für zwei Monate, insgesamt also bis zu 800 Euro. Das ist pro Kopf zwar weniger als in Rheinland-Pfalz, dafür ist das Budget insgesamt mit 200.000 Euro jährlich wesentlich höher. So können 250 Studierende pro Jahr von der Famulaturförderung profitieren. Auf praxisstart.info gibt es eine Famulaturbörse der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, wo alle teilnehmenden Praxen zu finden sind.
In dem Versorgungsbezirk Nordrhein gibt es zwar eine Förderung des Praktischen Jahrs, die Famulatur wird jedoch nicht bezuschusst.
In Hessen erfolgt die Förderung durch die Kassenärztliche Vereinigung und das hessisches Ministerium für Soziales und Integration. Studiert der Antragsteller an einer deutschen Universität und leistet seine Famulatur in einer hausärztlichen Vertragsarztpraxis in einer hessischen Stadt oder Gemeinde mit maximal 20.000 Einwohnern ab, kann er zwei Monate lang 595 Euro erhalten, maximal also 1.190 Euro. Nach Abschluss der Famulatur wird der Betrag direkt auf das Konto des Studierenden überwiesen.