Wer nach dem Berufseinstieg zum ersten Mal ein „richtiges” Gehalt bekommt, freut sich: Bei vielen wandert damit deutlich mehr Geld auf das Konto als in den Jahren davor. Aber: Einen Teil dieses Geldes sollte man nicht sofort ausgeben, sondern für später zurücklegen. „Schon junge Menschen sollten sich Gedanken darüber machen, wieviel Geld sie später in der Rente gern hätten”, erklärte Charlotte Guckenmus in ihrem Vortrag beim Operation Karriere Kongress in Frankfurt. Daran schließen viele weitere Fragen an, auf die man als junger Mensch oft noch gar keine Antworten hat: Werde ich Familie haben? Kinder? Werde ich geschieden sein? Werde ich teure Hobbies haben? Werde ich auch im Alter noch gesund sein? Wie entwickelt sich die Kaufkraft? Um gut abgesichert zu sein, sollte man sich frühzeitig Gedanken machen.
Für Ärztinnen und Ärzte gilt: Als Mitglieder der Ärztekammern sind sie auch automatisch im zugehörigen Versorgungswerk Pflichtmitglied. Dazu gehören die Altersrente, ein Hinterbliebenenschutz im Todesfall und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. „Ärztinnen und Ärzte gehören zu den freien Berufen und organisieren sich selbst. Das bedeutet, sie bestimmen auch bei der Vorsorge selbst, was sie wollen. Das gilt beispielsweise für das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen: Sie sind eigenverantwortlich, eigeninitiativ und eigenfinanziert”, erklärte Guckenmus.
Die Rechtsgrundlage für die Versorgungswerke ist § 5a des Heilberufsgesetzes (Gesetz über die Berufsvertretungen, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten). Anders als die gesetzliche Rentenversicherung ist die berufsständische Versorgung in Hessen nicht umlagenfinanziert, sondern zu 100 Prozent kapitalgedeckt. Das bedeutet: Was man einzahlt, bekommt man als Rentenzahlung auch wieder raus.
Drei Säulen der Altersvorsorge
Guckenmus empfahl, auf die drei Säulen der Altersvorsorge zu setzen:
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- Gesetzliche Alterssicherung: Deutsche Rentenversicherung, Berufsständische Versorgung, Beamtenversorgung
- Zusätzliche Alterssicherung: Versorgung bei öffentlichen und kirchlichen Diensten, Zusatzversorgung, betriebliche Altersversorgung
- Ergänzende Alterssicherung: Lebensversicherung und private Altersvorsorge (Geldanlage, ETFs)
Die Beiträge zur berufsständischen Versorgung in Hessen entsprechen dabei der Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung, da sich beide Institutionen an der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze orientieren. Die Beiträge sind einkommensbezogen und liegen derzeit bei 18,6 Prozent. Grundsätzlich muss jedes Mitglied Beiträge zahlen – egal ob selbstständig oder angestellt. Außerdem können die Beiträge auch durch Dritte eingezahlt werden, beispielsweise durch Arbeitgeber oder im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Guckenmus riet eindringlich dazu, bei einer Eheschließung einen Ehevertrag abzuschließen. Sonst falle bei einer Scheidung ein Teil der Rentenansprüche an den oder die Ex und man selber bekomme im Alter entsprechend weniger. Auch in der Elternzeit zahlen besonders Frauen häufig weniger ein – das macht sich bei den Altersbezügen bemerkbar. Die Anwältin appellierte eindringlich an die Frauen, auch während der Erziehungszeiten weiter Rentenbeiträge einzuzahlen – sonst reduziere sich der ausgezahlte Rentenbetrag zu stark.
Achtung! Doppelte Beitragspflicht!
Wer eine Beschäftigung als Arzt aufnimmt, ist erstmal doppelt beitragspflichtig: neben dem Versorgungswerk auch bei der Gesetzlichen Rentenversicherung. Davon könne man sich aber befreien lassen, verriet Guckenmus: „Den Antrag sollten Sie aber rechtzeitig stellen. Die Frist ist drei Monate nach Beginn der Beschäftigung – da zählt der Stempel auf dem Antrag”. Und: Bei jedem Jobwechsel, Stellenwechsel oder einer inhaltlichen Änderung der ärztlichen Tätigkeit muss ein neuer Antrag gestellt werden – sonst werden doppelte Beiträge fällig. Das geht aus einem BSG-Urteil aus dem Jahr 2012 hervor.
Quelle: Operation Karriere-Kongress Frankfurt, 14.5.2022, Vortrag: „Heute schon an morgen denken – Vorsorge ohne Sorgen”, Charlotte Guckenmus, LL.M. , Syndikusrechtsanwältin Versicherungsbetrieb, Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen, Frankfurt am Main.