Krank sein in der Assistenzarztzeit – darf ich das?

Heute kein No-Go mehr: Als Arzt oder Ärztin bei Krankheit im Bett bleiben. © Andrey Popov/Fotolia
Wer heutzutage krank ist, muss sich nicht zur Arbeit schleppen: Die eigene Gesundheit sowie die der Kollegen und Patienten, die man gegebenenfalls anstecken könnte, steht im Vordergrund. Die folgenden Dinge muss man beachten, wenn man krank ist und besser zu Hause bleibt.

Es gibt sie noch immer, die preußisch gesinnten Chefärzte, die dem antiquierten Berufsethos anhängen, als Arzt oder Ärztin müsse man im Krankheitsfall stramm stehen und zur Arbeit gehen, unabhängig davon wie krank man tatsächlich ist. Dass man die Patientinnen und Patienten und Kolleginnen und Kollegen anstecken könnte und auch ein großes, persönliches Risiko eingeht, weil die Erkrankung chronisch werden kann, eine Erschöpfungserscheinung ist oder man zu Fehlern neigt, wird dann geflissentlich übersehen. Dabei sind junge Ärzte und Ärztinnen heute im Vorteil. Die Gesetzgebung ist eindeutig und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen, auch um als fair zu gelten, die Rechte ihrer Mitarbeitenden respektieren – sonst sind sie auch gegenüber den anderen Arbeitgebern nicht konkurrenzfähig. Deshalb muss man sich als Assistenzarzt oder Assistenzärztin heute keinesfalls mehr krank zur Arbeit schleppen.

Krankschreibung – so meldet man sich korrekt ab

Am Morgen informiert man – per Mail oder telefonisch – die zuständige Person. Das kann eine Sekretärskraft oder der/die Vorgesetzte sein. Je nachdem wie krank du dich fühlst, kannst du den dich vertretenden Kollegen oder Kollegin zwecks einer Übergabe kontaktieren und ihn oder sie über den Zustand der Ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten informieren. Das ist aber kein Muss! Und auch über deine Genesung, sprich: wann du wieder arbeitsfähig bist, musst du nicht sprechen. Das entscheidest ja ohnehin nicht du selbst, sondern der behandelnde Arzt oder die Ärztin.

Denn auch wenn du selbst medizinisch praktizierst, musst du für die Krankschreibung einen Kollegen oder eine Kollegin aufsuchen. Als Freiberufler kann man das zwar theoretisch selbst tun. Um Nachfragen der Krankenkasse zu vermeiden, ist aber auch hier der Besuch einer anderen Praxis anzuraten. Dann ist deine Krankheit von einem Dritten bescheinigt worden und du bist auf der sicheren Seite. Wenn du nicht weißt, ab dem wievielten Tag du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) benötigst, dann schau einfach in deinem Arbeitsvertrag nach.

Durchschlag verschicken nicht vergessen

Den Durchschlag mit der Diagnose schickst du deiner Krankenkasse, denn ab der 7. Woche ist diese für deine Lohnfortzahlungen zuständig. Wenn du gesetzlich versichert bist, wird das Krankengeld über 78 Wochen gezahlt, es beträgt 70 Prozent des Nettoeinkommens. Als Privatversicherter hast du – meist bei Versicherungsabschluss – ein individuelles Krankentagegeld vereinbart, das du jetzt erhältst. Die ersten sechs Wochen zahlt dein Arbeitgeber dir noch den kompletten Gehalt.

Werbung


Den Durchschlag ohne Diagnose schickst du dem Arbeitgeber zu. Dies hat einen einfachen Grund: Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht befugt zu wissen, an welcher Erkrankung du leistest. Er hat sogar die Pflicht, seine Mitarbeitenden anzuweisen, dich in dienstlichen Dingen nicht zu kontaktieren. Denn nicht nur du willst möglichst schnell gesund werden, deine Krankenkasse und dein Arbeitgeber wollen es auch. Deshalb handelt man auch im Interesse aller, wenn man sich gründlich auskuriert.

Artikel teilen