Damit Medizinstudierende nicht nur Theorie zu hören bekommen, sondern auch praktisch lernen können, gibt es die Famulatur. Nach dem Physikum hast du bis zum PJ Zeit, um die insgesamt vier Abschnitte der Famulatur von jeweils 30 Tagen abzuleisten. Dies erledigt man in der vorlesungsfreien Zeit, also in den Semesterferien oder in einem Urlaubssemester.
Abschnitte in der Famulatur
- Stationäre Patientenversorgung: Zwei Famulaturen müssen im stationären Bereich absolviert werden, also in einer Klinik oder in einer Reha-Einrichtung. Willst du an die Uniklinik, solltest du am besten schon zu Beginn des Semesters nachfragen. Die Plätze sind an Unikliniken schnell vergeben. Interessierst du dich für eine Famulatur in einer externen Klinik, lohnt sich der Besuch einer unserer Karriere Kongresse, denn hier stellen sich verschiedene Klinken auf einer Jobmesse vor.
- Ambulante Patientenversorgung: Eine Famulatur muss in einer Arztpraxis oder einer ambulanten Einrichtung (MVZ, Poliklinik, Ambulanz, Notaufnahme) absolviert werden.
- Hausärztliche Patientenversorgung: Die vierte Famulatur muss in einer Hausarztpraxis absolviert werden.
Um Studierende während der Famulatur zu unterstützen, wurden von den jeweiligen Landesregierungen Förderprogramme aufgelegt. Nachfolgend sind die Fördersummen der verschiedenen Bundesländer aufgeführt, beginnend mit dem Bundesland mit der niedrigsten Förderung (Berlin) bis Hessen, wo am meisten gezahlt wird.
So hoch ist die Förderung der Famulatur in den verschiedenen Bundesländern
- Berlin: Der monatliche Förderungsbeitrag in Berlin beträgt einmalig 154,40€.
- Brandenburg: Der einmalige, monatliche Förderungsbeitrag in Brandenburg beträgt 250€.
- Saarland: Der Förderungsbeitrag im Saarland beträgt 250€ für einen Monat.
- Hamburg: Der Förderungsbetrag in Hamburg beträgt monatlich 150€, es werden zwei Monate gefördert.
- Sachsen: Im großstädtischen, sächsischen Raum beträgt die Förderung einmalig 100€, außerhalb von Chemnitz, Leipzig oder Dresden beträgt die Förderung 300€ (ebenfalls einmalig).
- Baden-Württemberg: Der Förderungsbetrag in Baden-Württemberg beträgt 160 € pro Monat, er wird zwei Monate ausgezahlt.
- Bremen: Die Förderung in Bremen pro Monat beträgt 160€ über einen Zeitraum von zwei Monaten.
- Niedersachsen: Die Förderung in Niedersachsen beträgt maximal 400€.
- Schleswig-Holstein: Der Förderbeitrag in Schleswig-Holstein beträgt monatlich 200€, die Förderung erfolgt maximal für zwei Monate. Es können allerdings nur 75 Studierende pro Jahr von der Famulaturförderung profitieren.
- Sachsen-Anhalt: Der Förderbeitrag in Sachsen-Anhalt beträgt monatlich 200€, es werden zwei Monate unterstützt.
- Mecklenburg-Vorpommern: Der Förderbeitrag in Mecklenburg-Vorpommern beträgt monatlich 250€ (Auszahlung maximal über zwei Monate).
- Thüringen: In Thüringen wird einmalig 500€ nach Ableistung der Famulatur gezahlt.
- Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz beträgt der Förderbeitrag monatlich 500€, maximal wird er zwei Monate ausgezahlt, macht in der Summe 1.000 €. Allerdings profitieren pro Jahr nur 40 Studierende von der Famulaturförderung.
- Nordrhein-Westfalen: Der Förderungsbeitrag in Westfalen-Lippe beträgt monatlich 400€, es werden zwei Monate gefördert. 250 Studierende werden pro Jahr gefördert. Im Versorgungsbezirk Nordrhein wird die Famulatur nicht bezuschusst.
- Bayern: In Bayern gibt es eine Basisförderung von 500 Euro. In Regionen, in denen “drohende Unterversorgung” oder “Unterversorgung” festgestellt wurde, kommt noch ein Zuschlag von 100 Euro bzw. 200 Euro dazu. Und wer mehr als 60 km bis zum nächsten Unistandort fahren muss, bekommt nochmal einen Entfernungszuschlag von 150 Euro. Also: Insgesamt kann es bis zu 850 Euro geben.
- Hessen: Der Förderbetrag in Hessen beträgt monatlich 595€, es werden zwei Monate unterstützt. Nach Abschluss der Famulatur wird der Betrag direkt auf das Konto des Studierenden überwiesen.
Die Programme verändern sich von Jahr zu Jahr. Wenn du an einer Förderung interessiert bist, schließt du dich am besten mit deiner zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung kurz, um Details zu erfragen.
Auch im Ausland ist eine Famulatur möglich, zumindest in der stationären und ambulanten Patientenversorgung. Die Allgemeinmedizin-Famulatur kann man aber nur in Deutschland machen. An eine ausländische Klinik kommst du entweder, indem du in direkten Kontakt mit der Wunschklinik trittst, über den Famulantentausch der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) oder über ein Erasmus-Programm. Natürlich macht die Corona-Pandemie einen Auslandsaufenthalt komplizierter, unmöglich ist er aber nicht.
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Bescheinigung
Für die Anmeldung zur zweiten ärztlichen Prüfung müssen alle vier Famulaturen bescheinigt sein. Die Bescheinigung stellt die Ärztin oder der Arzt aus, unter dessen Leitung das Praktikum stattgefunden hat. Jede Famulatur dauert 30 Kalendertage. Es ist daher wichtig, dass einem diese 30 Tage auch bescheinigt werden. Wird man z.B. krank, muss man die Tage nachholen. Auch wenn die Praxis Betriebsferien hat oder ein Feiertag dazwischen fällt, zählt dieser Zeitraum nicht als geleistete Praktikumszeit. Bei konkreten Fragen kann man das zuständige Landesprüfungsamt kontaktieren.
Das Wichtigste zum Schluss
Nicht unerheblich ist bei einer Famulatur natürlich die Wahl der Fachrichtung. Jetzt hast du endlich die Möglichkeit, deine Lieblingsfächer in der Praxis kennenzulernen. Deshalb ist es in jedem Fall sinnvoll, wenn du Famulaturen in deinen Lieblingsfächern ableistest.