Nach dem Studium beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Aber was muss man dabei beachten? Darüber sprach Camaro-Romero in ihrem Impulsvortrag beim Operation Karriere Kongress in Essen.
Erster Schritt: Bevor man sich als Arzt oder Ärztin um einen Job bewerben kann, braucht man eine Approbation. Die muss bei dem zuständigen Regierungsbezirk beantragt werden. Dabei bestimmt der Prüfungsort, wer zuständig ist. Hat man das Examen beispielsweise an der Uni Duisburg-Essen abgelegt, dann ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Bis du die Approbationsurkunde tatsächlich in den Händen hältst, kann es durchaus ein paar Wochen dauern. Vorher kannst du dich zwar bewerben, musst die Unterlagen dann aber schnellstmöglich bei deinem künftigen Arbeitgeber nachreichen. Denn ohne Approbationsurkunde darfst du keinen Job als Arzt oder Ärztin annehmen.
Den richtigen Arbeitgeber finden
Aber wie finde ich einen Arbeitgeber, der wirklich zu mir passt? Dazu müsse man sich selbst ein paar wichtige Fragen stellen, erklärte Camara-Romero: Was will ich eigentlich machen? Welche Ziele verfolge ich langfristig? Welcher Arbeitgeber passt dazu? Wie sieht es arbeitsrechtlich aus? Gibt es einen Tarifvertrag? Und, ganz wichtig: Hat mein Wunscharbeitgeber überhaupt die richtige Weiterbildungsbefugnis? Denn: Nur, wenn für die Zeit der Beschäftigung als Assistenzarzt oder -ärztin auch eine Weiterbildungsbefugnis vorliege, könne die Weiterbildungszeit von der Ärztekammer angerechnet werden, mahnte Camaro-Romero. Informationen dazu gibt es auf der Website der zuständigen Ärztekammer. Wer sich hier nicht rechtzeitig informiert, bleibt möglicherweise zu lange bei einem Arbeitgeber, obwohl die Zeit nicht für die Facharzt-Weiterbildung zählt.
Aber die Kammern antworten auch auf andere Fragen rund um die Weiterbildung. “Das dauert manchmal etwas länger, aber dafür kann man sich auf die Informationen auch verlassen”, erklärte die Kammervertreterin. Ein wichtiger Punkt: Die Weiterbildungsordnungen der einzelnen Kammerbezirke beruhen zwar alle auf der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, können sich aber in einzelnen Punkten voneinander unterscheiden. Daher sei es wichtig zu wissen, was für den eigenen Arbeitsort gelte. Um nachzuweisen, welche Anforderungen für die Facharzt-Prürung du schon erfüllt hast, gibt es seit kurzem ein E-Logbuch. Dort können die Nachweise digital eingetragen und von dem oder der Weiterbildungsbefugten abgehakt werden. Das Logbuch sollte regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht werden, riet Camara-Romero. Im Nachhinein sei oft schwer nachvollziehbar, welche Anforderungen man tatsächlich erfüllt habe.
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Arbeitszeiten und Überstunden
Und was ist mit den Arbeitszeiten? Klar: Speziell in Krankenhäusern ist immer viel zu tun und es fallen auch fast automatisch Überstunden an. Hier sei eine gute Selbstorganisation die beste Methode, um den Überstundenberg möglichst klein zu halten, empfahl Camara-Romero. Vor allem sollte man die Überstunden dokumentieren. Denn: Es gibt ein Anrecht darauf, dass Überstunden innerhalb der nächsten drei Monate ausgeglichen werden – entweder als Auszahlung oder in Form von Freizeit. So die Theorie – in der Realität passiere das häufig nicht, verriet die Kammervertreterin.
Wenn du den Arbeitsvertrag unterzeichnest, wird dir dabei in vielen Fällen außerdem eine Opt-Out-Vereinbarung zum Unterschreiben vorgelegt. Damit kann die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche auf 56 Stunden erhöht werden – gezählt wird das als Durchschnittswert innerhalb von sechs Monaten. Generell sei niemand verpflichtet, die Opt-Out-Regelung zu unterschreiben – allerdings sei das in vielen Kliniken üblich. Und: “In manchen Dienstmodellen geht es auch nicht ohne”, erklärte Camara-Romero. Trotzdem bleibe die Opt-Out-Regelung freiwillig und könne jederzeit wiederrufen werden.
Was tut die Ärztekammer für Ärztinnen und Ärzte?
Zuerst das Wesentliche: Die Mitgliedschaft in der Ärztekammer ist für alle Ärztinnen und Ärzte Pflicht. Allein die Ärztekammer Nordrhein vertritt 63.000 Mitglieder. Zu den Hauptaufgaben der Kammern zählt es, die Facharzt-Weiterbildung zu organisieren und zu überwachen. Außerdem haben die Ärztekammern eine Schlichter- und Gutachterfunktion. Dabei arbeiten sie eng mit Juristen zusammen und sorgen dafür, dass z.B. Behandlungsfehler-Vorwürfe außergerichtlich geklärt werden können.
Quelle: Operation Karriere-Kongress Essen, 30. April 2022, Impulsvortrag: Der Start als Arzt / Ärztin – Worauf sollten Neulinge achten? Melissa Camara-Romero, Ko-Vorsitzende des Ausschusses Junge Ärztinnen und Ärzte und Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein