Das Vorstellungsgespräch als Assistenzarzt oder -ärztin

© Joerch - Adobe Stock
Früher ging es in einem „Bewerbungsgespräch“ darum, als angehender Assistenzarzt oder als angehende Assistenzärztin von den potentiellen Vorgesetzten geprüft zu werden. Heute, im Zeitalter des Ärztemangels, prüft man eher selbst.

Natürlich obliegt die Leitung des Gesprächs immer noch den Vorgesetzten, die sich einen Eindruck von dem potenziellen Neuzugang in ihrer Abteilung machen wollen. Aber weil es nicht mehr zu viele, sondern zu wenige Ärztinnen und Ärzte gibt, ist man im Bewerbungsverfahren in einer anderen Situation. Man muss sich nicht mehr damit begnügen, nur auf die Fragen des Chefarztes oder der Chefärztin zu antworten, sondern kann auch selbst Antworten einfordern. Sind die Inhalte des Weiterbildungscurriculums so strukturiert, dass man es in der vorgegebenen Zeit schaffen kann? Verfügt das Haus über die notwendigen sozialen und technischen Ressourcen? Welche Arbeitszeitmodelle gibt es?

Neben diesen konkreten Fragen zur Weiterbildung spielen natürlich auch persönliche Faktoren eine Rolle. Welchen Eindruck macht der Chefarzt beim Gespräch? Wie begegnet einem das Klinikpersonal? Welche Wirkung hat die Architektur des Hauses auf das persönliche Wohlbefinden? Um sich einen Eindruck von dem “Gesamtpaket Arbeitgeber” zu machen, bietet es sich an, einen Hospitationstag zu vereinbaren. So hast du die Möglichkeit, einen ganzen Tag lang Praxiserfahrung zu sammeln. Danach kannst du meistens sehr gut einschätzen, ob der Arbeitgeber der richtige für dich ist oder nicht.

Ein Vorstellungsgespräch ist keine mündliche Prüfung

Was die Fragen des Chefarztes oder der Chefärztin angeht, ist es sehr unwahrscheinlich, dass nach Fachinhalten gefragt wird. Vielmehr geht es darum, dich persönlich kennenzulernen, also zu verstehen, aus welchem Grund du dich für die ausgeschriebene Stelle beworben hast. In der Regel hast du deine Motivation bereits im Anschreiben knapp formuliert, jetzt ist der Zeitpunkt, sie detaillierter auszuleuchten. In Häusern der Maximalversorgung sind beim Bewerbungsgespräch manchmal noch Oberärztinnen und -ärzte anwesend, die Fragen in Richtung klinische Erfahrung und Teamfähigkeit stellen, weil sie im Arbeitsalltag die direkten Bezugspersonen sind.

Außerdem gibt es auch unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch, die du nicht beantworten musst oder bei denen du sogar lügen darfst. So ist die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig, ebenso wie die Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit und der Religionszugehörigkeit. Auch die Fragen nach bestimmten Krankheiten muss man als Bewerber nicht beantworten, so darf die zukünftige Chefin zum Beispiel nicht nach einer HIV-Infektion fragen, wenn bei der Berufsausübung eine Patientengefährdung ausgeschlossen ist.

Werbung


Artikel teilen