Für die Bearbeitung der Approbationsurkunde ist die zuständige Bezirksregierung zuständig. Dabei bestimmt der Prüfungsort, wer zuständig ist. Hat man das Examen beispielsweise an der Uni Duisburg-Essen abgelegt, dann ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig, weil Duisburg und Essen zu diesem Verwaltungsbezirk gehören. In manchen Bundesländern gibt es keine Bezirksregierung, dann wendet man sich an die Landesregierung.
Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Wenn alle erforderlichen Unterlagen dem Erstantrag beigefügt sind und die Menge der insgesamt eingehenden Anträge überschaubar ist, kann die Approbation schon in einer Woche ausgestellt sein. Wenn noch Unterlagen nachgereicht werden müssen oder man zur “Rush Hour” beantragt, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Um sicherzugehen, dass man zum Arbeitsbeginn auch wirklich im Besitz der Urkunde ist, sollte der Antrag deshalb am besten vier Wochen vor dem Berufsstart abgeschickt werden.
Die ungefähre Bearbeitungsdauer steht auf der Website mancher Bezirksregierungen. Man kann sich auch telefonisch informieren, wie weit der Antrag schon bearbeitet wurde. Sollte die Approbationsurkunde besonders dringend benötigt werden, sind die Sachbearbeiter oft kulant und bearbeiten den eigenen Antrag vorrangig.
Am wichtigsten ist natürlich die beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses. Generell sollten immer nur beglaubigte Kopien eingereicht werden, denn die Verwaltungsbehörde schickt keine Unterlagen zurück, sondern behält sie ein.
Außerdem braucht man vom Einwohnermeldeamt:
Vom Hausarzt:
Selbst auszufüllen ist:
Die Kosten für die Approbation liegen zwischen 150 bis 1.000 Euro. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Ruft man den Sachbearbeiter mehrmals an, weil man Rückfragen hat, und werden Unterlagen nachgefordert, verteuert sich der Antrag.
Bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen entscheidet der Arbeitsort darüber, welcher Regierungsbezirk bzw. welches Landesamt zuständig ist. Grundsätzlich kann jeder ausländische Arzt und jede ausländische Ärztin eine deutsche Approbation erhalten, dabei haben es Ärztinnen und Ärzte aus einem EU-Mitgliedsstaat bei der Anerkennung leichter, weil ihr Abschluss oft automatisch anerkannt wird. Mediziner aus einem sogenannten Drittstaat müssen die Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung durch eine Kenntnisprüfung nachweisen.
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