Wegweiser: Das Praktische Jahr (PJ)

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Das Praktische Jahr steht am Ende des Medizinstudiums und hat zum Ziel, den medizinsichen Nachwuchs auf die Arbeit im Klinikum vorzubereiten. Hierbei stehen ärztliches Denken und Handeln bei Anamnese, Diagnose und Therapie im Vordergrund.

Im PJ sollen die Studierenden Verantwortungsbereich von Ärztinnen und Ärzten nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch kennen lernen. Das PJ dient somit der intensiven Berufsvorbereitung, wodurch Medizinstudierende in das später erforderliche, selbständige Arbeiten eingeführt werden.

Die Rahmenbedingungen des PJ werden durch die Approbationsordnung geregelt. Es beginnt entweder im Mai oder im November und besteht aus drei Tertialen von je 16 Wochen in den Fachgebieten der Inneren Medizin (Pflichtfach), der Chirurgie (Pflichtfach) und einem Wahlfach (Allgemeinmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Rechtsmedizin oder eines der übrigen klinisch-praktischen Fachgebiete). Die Tertiale sind zusammenhängend abzuleisten und bei Abweichungen hiervon ist eine Genehmigung nötig. Eine Absolvierung in Teilzeit (50 oder 75 Prozent) ist möglich, bedingt jedoch die Verlängerung der Ausbildungszeit und sollte vorher abgesprochen werden. Für Genehmigungen ist das Landesprüfungsamt zuständig.

Standort des PJ frei wählbar

Wo das PJ absolviert wird, ist weitestgehend frei wählbar. Möglich sind z.B. Universitätskliniken, akademische Lehrkrankenhäuser und akademische Lehrpraxen bzw. weitere geeignete Einrichtungen für das Wahlfach Allgemeinmedizin. Studierende sind nicht verpflichtet, während des PJ an ihrer Heimatuniversität und deren Lehrkrankenhäusern zu bleiben. Voraussetzung ist jedoch, dass an dem „Wunsch-Universitätsklinikum“ bzw. „Wunsch-Lehrkrankenhaus“ genügend Plätze zur Verfügung stehen. Das PJ kann zudem entweder ganz oder in Teilen im Ausland absolviert werden. Man sollte sich dann aber unbedingt um eine zeitige Bewerbung kümmern. Denn für einige beliebte Kliniken in der Schweiz muss man sich fast drei Jahre im Voraus bewerben!

In einem PJ-eLogbuch, welches von der ausbildenden Universität herausgegeben wird, werden die Ausbildungsziele des jeweiligen Tertials festgehalten und der Ablauf dokumentiert. Die Krankenhäuser verpflichten sich, das eLogbuch der Universität einzuhalten. Einen einheitlichen und verbindlichen Aufgabenkatalog, in dem geregelt wird, welche Aufgaben Studierende im PJ übernehmen sollen und dürfen, gibt es nicht. Die Approbationsordnung gibt grundsätzlich vor, dass „die Studierenden die während des vorhergehenden Studiums erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und erweitern. Sie sollen lernen, sie auf den einzelnen Krankheitsfall anzuwenden. Zu diesem Zweck sollen sie entsprechend ihrem Ausbildungsstand unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes ihnen zugewiesene ärztliche Verrichtungen durchführen.“ Weiter heißt es: „Die Studierenden dürfen nicht zu Tätigkeiten herangezogen werden, die ihre Ausbildung nicht fördern.“ [§ 3 Abs. 4 ÄApprO].

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Keine einheitliche Vergütung

Auch bezüglich der Vergütung im PJ gibt es keine Einheitlichkeit. In der Approbationsordnung ist lediglich die Höchstgrenze festgelegt. Hiernach darf die Gewährung von Geld- oder Sachleistungen nicht den Bedarf für Auszubildende nach Bundesausbildungsförderungsgesetz übersteigen. Bei einer Ausbildung im Ausland wird die Höchstgrenze entsprechend den Vorgaben nach oben gesetzt.  Entscheidet man sich für ein Wahltertial in der Allgemeinmedizin, findet die Ausbildung in einer Hausarztpraxis statt. Um die Hausärztinnen und -ärzte zu entlasten und Studierenden weiterhin eine monatliche Entschädigung für ihre Tätigkeit zu ermöglichen, gibt es die Option, sich für eine stipendiatische Förderung, zum Beispiel bei der KV Nordrhein, zu bewerben.

Diese Informationen stellen nur einen Überblick über das Praktische Jahr dar. Vollständige Informationen werden durch die entsprechenden Universitäten herausgegeben.

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