Welche Pflichten man als Arzt in Weiterbildung hat, aber auch welche Rechte man besitzt, das alles steht im Arbeitsvertrag. Wenn man seine Weiterbildung in einer Praxis absolviert, muss man genau drauf achten, was im Vertrag steht, denn hier beruhen die Verträge nicht auf Tarifverträgen wie im Krankenhaus.
Es gibt aber auch für Praxisärzte und -ärztinnen in Weiterbildung Musterarbeitsverträge von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung, die man sich herunterladen kann. Wichtig ist hier, dass ganz zu Beginn bei §1 vermerkt ist, dass die Einstellung zum Zwecke der Weiterbildung zum Facharzt erfolgt. Hier nennt man dann ebenfalls die Fachrichtung, in der man angestellt ist.
Alle weiteren Punkte, die ebenfalls berücksichtigt werden sollten, sind im Musterarbeitsvertrag angegeben:
Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit ist einzutragen. Sie kann je nach Praxis variieren, man sollte sich jedoch zuvor genau darüber informieren, welche durchschnittlichen Arbeitszeiten es im Praxisalltag für die eigene Fachrichtung gibt. Die gesetzliche Stundenanzahl bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt 40 Stunden.
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Urlaub: Hier ist die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr zu nennen. Um dem Praxisinhaber eine langfristige Planung zu ermöglichen, kann hier noch einmal betont werden, dass man den Urlaub im voraus und im Einvernehmen mit dem Praxisinhaber festlegt.
Vergütung: Festzulegen ist die monatliche Vergütung. Außerdem ist hier die Vergütung für Mehrarbeitsleistung zu bestimmen. Im Musterarbeitsvertrag ist eine pauschale Vergütung formuliert. Das empfiehlt sich nicht! Es ist besser, sich die Mehrarbeit pro Stunde bezahlen lassen. Man errechnet, welchen durchschnittlichen Stundenlohn/Brutto man bekommt und setzt diesen an. Sonderzuwendungen können ebenfalls aufgeführt werden. Am besten informiert man sich vorab, welche Sonderregelungen für das gesamte Praxispersonal gelten und nimmt diese auf.
Krankheit: die Lohnfortzahlung bis zum Ende der sechsten Woche muss der Arbeitgeber übernehmen. Die Krankenbezüge richten sich nach der Höhe der durchschnittlichen monatlichen Vergütung während der letzten drei Monate vor dem Krankheitsfall.
Kilometergeld: Nicht im Musterarbeitsvertrag vorgesehen, aber durchaus empfehlenswert ist es, außerdem ein Kilometergeld für Dienstfahrten mit dem eigenen Fahrzeug festzulegen. Der freiberuflich tätige Praxisinhaber kann diese von der Steuer absetzen.
Berufshaftpflichtversicherung: Vermerkt werden muss außerdem, dass sich die Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhabers auf die ärztliche Tätigkeit des Assistenten erweitert.
Kündigung: Hier wird eine Probezeit vereinbart (üblicherweise drei Monate), in der eine sofortige Kündigung möglich ist.
Vor Beginn der Tätigkeit in einer Praxis solltest du dir mit der Prüfung des Vertrages Zeit lassen. Wenn du Mitglied in einer Ärztevereinigung wie dem Marburger Bund bist, kannst du den Vertrag kostenlos vom Rechtsanwalt prüfen lassen. Gut ist es, wenn dir der Arbeitsvertrag mehrere Wochen vor dem ersten Arbeitstag vorliegt.