Für ein Semester nach Lissabon oder für eine Famulatur nach Kapstadt? Wenn Du während des Studiums ein paar Monate im Ausland verbringst, profitierst Du gleich mehrfach: Du verbesserst Deine Sprachkenntnisse, erweiterst Deinen Horizont und bekommst Einblicke in ein Gesundheitssytem, das vielleicht ganz anders ist, als Du es aus Deutschland kennst. Und mit etwas Glück schließt Du fern von Zuhause Freundschaften, die ein Leben lang halten. Kein Wunder, dass es viele Studierende in andere Länder zieht.
Aber klar: So ein Auslandsaufenthalt kostet auch. Doch ein Stipendium kann Dir helfen, zumindest einen Teil der Kosten zu decken. Aber wie packst Du das richtig an?
EU-Stipendien: Das Erasmus+ Programm
Der Klassiker: Das Erasmus-Programm der Europäischen Kommission gibt es seit mehr als 30 Jahren. Gefördert werden Auslandsaufenthalte in mittlerweile 34 Ländern. Dabei kannst Du Dich für Praktika (zwei bis zwölf Monate Dauer) und für Studien-Aufenthalte (drei bis zwölf Monate Dauer) bewerben.
Als Erasmus+ Stipendiat zahlst Du im Ausland keine Studiengebühren, Deine Heimatuni erkennt die dort erworbenen Leistungen an, und Du bekommst außerdem eine monatliche Förderung von bis zu 450 Euro (Studium) bzw. 550 Euro (Praktikum).Wie hoch die Förderung genau ist, richtet sich nach der Höhe der Lebenshaltungskosten in dem Land, in das Du gehst
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Die Förderungshöhe richtet sich nach drei Ländergruppen (erstellt nach Lebenshaltungskosten), die die EU-Kommission eingerichtet hat. Seit 2018 legt die Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD innerhalb dieser Gruppen die Fördersätze für Studium und Praktikum fest. Die Bewerbung für ein Erasmus+-Stipendium richtest Du an Deine eigene Uni. Ansprechpartner ist hier das Akademische Auslandsamt Deiner Hochschule.
Staatliche Förderungen: Auslands-BAföG und Co.
Wer ins Ausland geht, kann auch eine Förderung über ein spezielles Auslands-BAföG beantragen. Das gilt auch, wenn Du in Deutschland kein BAföG bekommst. Allerdings: Wer Inlands-BAföG bezieht, kann das nicht einfach ins Ausland mitnehmen, sondern muss einen neuen Antrag stellen. Wenn Du zusätzlich ein Stipendium bekommst, wird das auf Deinen BAföG-Anspruch angerechnet, bestimmte leistungsbezogene Stipendien (z.B. vom Deutschen Akademischen Austauschdienst DAAD) können allerdings auch anrechnungsfrei bleiben.
Wie auch im Inland wird Auslands-BAföG je zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Das heißt konkret: Du musst später nur halb so viel zurückzahlen, wie Du bekommen hast. Ausnahme: Der Zuschlag zu möglichen Studiengebühren muss nicht zurückgezahlt werden. Für den Antrag sind zentrale Auslandsämter in verschiedenen Studierendenwerken zuständig. An wen Du Dich wenden musst, hängt von Deinem Zielland ab.
Zusätzlich zum BAföG oder als Alternative kannst Du auch einen Bildungskredit der Bundesregierung beantragen. Für den Antrag ist das Bundesverwaltungsamt zuständig, den Kredit selbst bekommst Du von der KfW-Bank. Außerdem bieten verschiedene Banken spezielle Studienkredite an. Hier lohnt sich ein Vergleich.
Nicht-staatliche Auslandsstipendien
Neben den staatlichen Fördermöglichkeiten gibt es auch verschiedene Stiftungen, Unternehmen und private Anbieter, die Stipendien vergeben. So fördern beispielsweise Kliniken ein Auslandesstudium, um so etwas gegen den Ärztemangel zu tun. Bei den Bezirkskliniken Mittelfranken in Ansbach gibt es z.B. die Möglichkeit, ein Stipendium für Varna (Bulgarien) zu bekommen. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiaten, nach ihrer Approbation mindestens fünf Jahre lang bei den Bezirkskliniken Mittelfranken zu arbeiten.
Schon seit 2011 schreibt die Initiative Medizinernachwuchs.de gemeinsam mit der Barmenia Krankenversicherung zweimal pro Jahr Stipendien für Medizinstudenten aus, die ins Ausland gehen möchten. Dabei werden verschiedene Ausbildungsabschnitte mit unterschiedlich hohen einmaligen Beträgen gefördert:
- Krankenpflegepraktikum: 250 Euro
- Studium/Semester: 250 Euro
- Famulatur: 250 Euro
- Praktisches Jahr: 500 Euro
- Forschungsaufenthalt/Doktorarbeit: 500 Euro
Derzeit läuft die Ausschreibung für Bewerber, die zwischen September 2020 und Mai 2021 einen Auslandsaufenthalt beginnen möchten. Die Bewerbungsfrist endet am 7. Juli 2020. Für die Bewerbung brauchst Du schon eine Zusage einer ausländischen Medizinischen Fakultät bzw. des Krankenhauses, an dem Du die Famulatur, das Praktikum oder das PJ-Tertial machen möchtest. Informationen darüber, was Du für eine Bewerbung sonst noch brauchst, findest Du auf www.medizinerlaufbahn.de.
Quellen: Deutscher Akademischer Austauschdienst, www.medizinernachwuchs.de