In Deutschland arbeiten bereits viele Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland. Im Jahr 2022 waren es laut Statistik der Bundesärztekammer rund 60.000. Aufgrund des demografischen Wandels und des Ärztemangels sind besonders junge Medizinerinnen und Mediziner gefragt. Bei einem abgeschlossenen Medizinstudium im Ausland müssen sie in Deutschland ihre Approbation anerkennen lassen. Aber wie sieht es für Medizinstudierende aus, die ihr Studium im Ausland begonnen haben und nun nach Deutschland wechseln möchten?
Antrag auf Anerkennung beim Landesprüfungsamt stellen
Ausländische Medizinstudierende müssen, um in Deutschland weiter Medizin studieren zu können, ihre Studienleistungen anerkennen lassen. Die gesetzliche Grundlage bildet dabei § 12 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO). Haben ausländische Studierende bereits eine Zulassung an einer deutschen Universität, ist für die Anerkennung das jeweilige Landesprüfungsamt zuständig, in dessen Bundesland die Universität liegt. Sind sie dagegen im Ausland geboren und haben noch keine Zulassung an einer deutschen Universität, dann ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig.
Die Anerkennung basiert auf der Gleichwertigkeit der ausländischen Studienleistungen mit den deutschen Studienleistungen. Dafür sollten ausländische Studierende Zeugnisse oder Kurs- und Seminar-Scheine, detaillierte Modulbeschreibungen und einen Nachweis der Sprachkenntnisse bereithalten. Sollten diese nicht auf Deutsch oder Englisch verfügbar sein, müssen sie in der Regel noch übersetzt werden. Die Kosten dafür tragen die Studierenden selbst. Wie lange der Vorgang der Anerkennung von ausländischen Studienleistungen dauert, kann je nach Bundesland variieren. Generell ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem jeweiligen Landesprüfungsamt in Verbindung zu setzen, um alle notwendigen Unterlagen vorzubereiten und eventuelle Fristen einzuhalten.
Hier findest du eine Liste der Landesprüfungsämter aller Bundesländer, in denen du Medizin studieren und bei denen du dich genauer informieren kannst:
- Landesprüfungsamt Baden-Württemberg
- Landesprüfungsamt Bayern
- Landesprüfungsamt Berlin
- Landesprüfungsamt Brandenburg
- Landesprüfungsamt Hamburg
- Landesprüfungsamt Hessen
- Landesprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern
- Landesprüfungsamt Niedersachsen
- Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen
- Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz
- Landesprüfungsamt Saarland
- Landesprüfungsamt Sachsen
- Landesprüfungsamt Sachsen-Anhalt
- Landesprüfungsamt Schleswig-Holstein
- Landesprüfungsamt Thüringen
Die Anerkennung erfolgt nur auf Antrag. Dieser kann je nach Bundesland kostenpflichtig sein. Das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen gibt Verwaltungsgebühren in Höhe von 40 bis 70 Euro an. Sie müssen nur gezahlt werden, wenn die eingereichten Studienleistungen auch anerkannt werden.
Diese Unterlagen sollten ausländische Studierende für die Anerkennung ihrer Studienleistungen bei ihrem Antrag vorlegen:
- Antragsformular
- Einfache Kopie Personalausweis/Reisepass/Geburtsurkunde
- Einfache Kopie der Immatrikulationsbescheinigung/en der Heimatuniversität
- Beglaubigte (und übersetzte) Kopie der Fächer- und Notenübersicht/Transcript of records
Wenn alles geprüft wurde und die ausländischen Studierenden einen Anerkennungsbescheid haben, können sie sich mit diesem um einen Medizinstudienplatz an einer deutschen Universität bewerben, sollten sie noch keinen haben. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess gibt es auf den Websites der Universitäten. Viele bieten ebenso Sprechstunden oder Hilfe bei Fragen an.