Medizinstudium in Frankfurt: Lösung nach Panne bei Zulassungsverfahren

© Rüdiger Fanslau - Adobe Stock
Die abgelehnten Medizinstudierenden an der Goethe-Universität Frankfurt können aufatmen: Sie erhalten doch noch ein Studienplatzangebot. Wie die Lösung nach der Vergabepanne aussieht, erfährst du im Beitrag.

Gute Nachrichten nach einiger Zeit Chaos: Die zuvor aufgrund eines Zulassungsfehlers abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber können jetzt doch noch Humanmedizin studieren. Die Goethe-Universität Frankfurt teilte mit, dass die Betroffenen der sogenannten Angebotsgruppe von der Stiftung für Hochschulzulassung am 21.9. ein Studienplatzangebot erhalten haben und individuell per Bescheid informiert wurden. Für die Bewerberinnen und Bewerber des Fachs Zahnmedizin gab es kurz nach Bekanntwerden der Zulassungspanne schon die Lösung, dass sie doch an der Goethe-Universität studieren dürfen.

Plätze bundesweit verteilt

Viele deutsche Hochschulen inklusive die Goethe-Universität haben sich untereinander abgestimmt und noch nicht besetzte Plätze an die Stiftung gemeldet. Die Verteilung dieser Plätze verlief – unabhängig vom Wunschstudiengang – gemäß dem Angebot, das es ohne Vergabefehler gegeben hätte.

Außerdem hatte die Goethe-Universität den zuvor abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern angeboten, an den Vorbereitungskursen für Medizin teilzunehmen, damit für sie nach Abschluss des Vergabeverfahrens ein reibungsloser Einstieg möglich ist. In Frankfurt können laut Angaben der Universität bis zu 60 Studienplätze geschaffen werden. Die restlichen Bewerberinnen und Bewerber erhalten Angebote aus anderen Städten.

Angebotsgruppe: Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die vor der Zusage eines Medizinstudienplatzes in Frankfurt auch eine Zusage von einer anderen Universität hatten.

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Chancengruppe: Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Annahme des Medizinstudienplatzes in Frankfurt keine Zusage einer anderen Universität hatten.

Nachrückverfahren für die Chancengruppe

Auch für die sogenannte Chancengruppe soll dieses Angebot möglich sein. Für sie wird nach Abschluss des koordinierten Nachrückens – also nach dem 30.09.2022 – ein s.g. „nachgestelltes koordiniertes Nachrückverfahren“ durchgeführt. Vom 20. bis 23.9. wird bei den Betroffenen der Chancengruppe durch die Stiftung abgefragt, ob und wenn ja, mit welchen ihrer ursprünglichen Anträge sie am nachgestellten Nachrückverfahren teilnehmen möchten. Ab dem 30.9. führt die Stiftung dann das Nachrückverfahren durch und prüft gleichzeitig, ob die Bewerberinnen und Bewerber der Chancengruppe auf Grundlage ihres Rangplatzes im koordinierten Nachrücken für eine ihrer ZV- oder Orts-NC-Bewerbungen eine Zulassung erhalten hätten.

„Ich bin erleichtert und froh gleichermaßen, dass wir nunmehr beiden Gruppen – in einem zeitlich gestaffelten Verfahren – eine konkrete Lösung anbieten können, das den jeweiligen Wunschkonstellationen am nächsten kommt. In den letzten Wochen haben wir, und damit meine ich die Kolleginnen und Kollegen der Stiftung für Hochschulzulassung, der Universitäten und der Ministerien der Länder, enorme Anstrengungen unternommen, ein solches Verfahren rechtssicher und fair aufzubauen und umzusetzen. Mir ist bewusst, dass die Komplexität dieses Prozesses kaum vermittelbar ist und auch ich hätte mir schneller Lösungsvorschläge gewünscht, aber ich hoffe, dass die Betroffenen jetzt mit dem Licht am Ende des Tunnels ihr Studium aufnehmen und auf ihrem Lebensweg weitergehen können“, erklärt Prof. Dr. Enrico Schleiff, Präsident der Goethe-Universität.

Zum Hintergrund

Vorausgegangen war dem Ganzen eine Panne beim Zulassungsverfahren. Die Goethe-Universität musste bereits erteilte Zusagen für Studienplätze in den Fächern Medizin und Zahnmedizin für das Wintersemester 2022/2023 zurücknehmen. Durch einen Übermittelungsfehler hatte die Universität 282 Zusagen (251 für Medizin, 31 für Zahnmedizin) zu viel an die Stiftung für Hochschulzulassung übermittelt. Die Stiftung vergibt bundesweit für diese Fächer die Studienplätze. Durch diese Panne waren die Bewerberinnen und Bewerber auch an allen anderen Universitäten aus dem Bewerbungsverfahren gestrichen worden.

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