Es handelt sich um einen approbierten Arzt oder Ärztin, der einem Oberarzt oder Oberärztin bzw. einem Chefarzt oder Chefärztin unterstellt ist. Nachdem die Einstiegsphase “Arzt im Praktikum” 2004 abgeschafft wurde, steigen Assistenzärztinnen oder -ärzte direkt in den Beruf ein und beginnen eine Weiterbildung in einem Krankenhaus.
Diese Position wird synonym auch als Assistenzarzt/-ärztin in Weiterbildung oder Weiterbildungsassistent bezeichnet. Im Karrierelevel gibt es auf dieser Ebene allerdings Unterschiede. Die Weiterbildung zum Facharzt oder -ärztin dauert in der Regel fünf Jahre und ist der erste Schritt. Ist der Facharzttitel erreicht, kann sich der Facharzt oder -ärztin in Schwerpunktfächern weiterbilden und Zusatzqualifikationen erlangen, wobei hier die Dauer der Ausbildung kürzer ist als in der ersten Weiterbildung.
Nach Abschluss der Weiterbildung erhält der Arzt oder die Ärztin das Facharztzeugnis und arbeitet anschließend als Facharzt oder -ärztin in einem bestimmten Fachgebiet. In der Musterweiterbildungsordnung werden 33 Gebiete aufgeführt, in denen eine Facharztanerkennung erfolgen kann. In einigen Gebieten gibt es zusätzlich Schwerpunktkompetenzen, und zwar in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Radiologie. So kann beispielsweise ein Facharzt oder -ärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zusätzlich die Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin führen.
Die 47 möglichen Zusatzweiterbildungen bauen auf einer Facharztanerkennung auf. Sie sind teilweise unabhängig vom Fachgebiet und können von allen Fachärzten erworben werden. Dazu zählen die Zusatzbezeichnungen Ärztliches Qualitätsmanagement, Allergologie, Geriatrie, Manuelle Medizin / Chirotherapie, Naturheilverfahren, Palliativmedizin, Phlebologie, Rehabilitationswesen, Sozialmedizin, Spezielle Schmerztherapie, Suchtmedizinische Grundversorgung und Tropenmedizin. Andere Zusatzweiterbildungen haben Einschränkungen. Als Voraussetzung kann eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung gefordert werden. Diese Voraussetzung gilt z.B. für die Akupunktur, Betriebsmedizin oder die Sportmedizin. Für die Notfallmedizin ist eine 24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im stationären Bereich bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte erforderlich. Andere Einschränkungen sind die Voraussetzung eines bestimmten Facharzttitels, so kann z.B. nur ein Facharzt oder -ärztin der Inneren Medizin oder Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin die Zusatzweiterbildung Flugmedizin erlangen. Andere Zusatzweiterbildungen sind fachgebunden, sie sind integraler Bestandteil einer Weiterbildung. Dies ist zum Beispiel bei den Zusatzbezeichnungen Labordiagnostik, Magnetresonanztherapie und Röntgendiagnostik der Fall.
Leitet und beaufsichtigt ein Arzt/Ärztin oder Assistenzarzt/-ärztin eine gesamte Station inklusive aller anfallenden Aufgaben, wird von einem Stationsarzt/-ärztin gesprochen.
In der Krankenhaushierarchie steht der Oberarzt oder die Oberärztin über dem Fach- und Stationsarzt bzw. -ärztin. Es ist nicht eindeutig geregelt, welche Kriterien für die Bezeichnung Oberarzt/-ärztin erfüllt sein müssen. Im Prinzip entscheidet dies der Arbeitgeber. In Tarifverträgen können tarifliche Definitionen festgelegt sein. Diese umschreiben das Verantwortungsgebiet und die Voraussetzungen, z.B. ob eine Schwerpunkt- oder Zusatzweiterbildung gefordert wird. Als allgemeingültige Regel kann angenommen werden, dass mit jeder Hierarchiestufe die Entscheidungskompetenz, die Verantwortung und somit auch die Vergütung steigt.
Der leitende Oberarzt/-ärztin übernimmt die Rolle des ständigen Vertreter des Chefarztes bzw. der Chefärztin. Hierunter fällt auch die Supervision der Assistenzärztinnen und -ärzte bzw. die Sicherstellung der Weiterbildung, was jedoch auch schon in das Aufgabengebiet des Oberarztes oder der Oberärztin fällt.
Der Chefarzt oder die Chefärztin steht an der hierarchischen Spitze der Abteilung, die er leitet. Er trägt die Gesamtverantwortung der Abteilung von der Patientenversorgung bis hin zum Personal (ärztlich und nicht ärztlich), dem er als Vorgesetzter übergeordnet ist. Der Chefarzt oder die Chefärztin fällt Personalentscheidungen, demnach auch Einstellungen, weshalb er für einen potenziellen Bewerber eine Schlüsselperson darstellt.
Synonym wird auch der Begriff Krankenhausdirektorium verwendet. Diese Position fasst die Vertretung der leitenden Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus zusammen.