Die Verdienstmöglichkeiten hängen sehr stark von verschiedenen Faktoren ab. Darunter fallen beispielsweise die Art und Ausstattung der Arztpraxis, die medizinische Fachrichtung und das Bundesland beziehungsweise der Ort, an dem man niedergelassen ist. Aber auch innerhalb der jeweiligen Fachrichtung schwankt das Einkommen sehr stark. Insgesamt kommen niedergelassene Fachärzte und Fachärztinnen der Neurologie, Psychiatrie oder psychosomatische Medizin auf den geringsten durchschnittlichen jährlichen Reinertrag von 238.000 Euro. Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen aus den Fachbereichen Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie verdienen mit einem jährlichen Reinertrag von 1.128.000 Euro deutlich am meisten.
Ärztinnen und Ärzte in der Klinik verdienen im Durchschnitt etwas mehr als ihre niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. So liegt das Jahreseinkommen eines Oberarztes oder einer Oberärztin je nach Erfahrung zwischen 92.400 Euro und 109.200 Euro. Eine Arztpraxis erwirtschaftet im Durchschnitt einen Reinertrag von 300.000 Euro im Jahr. Allerdings ist dieser Betrag nicht mit dem tatsächlichen Einkommen gleichzusetzen. Denn vom Reinertrag werden noch weitere Aufwendungen wie beispielsweise die Kosten der Praxisübernahme abgezogen. Was dann noch vom Ertrag übrig bleibt, wird zwischen den in der Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzten aufgeteilt.
Hinzu kommt, dass man als angestellter Arzt oder als angestellte Ärztin ein festes und geregeltes Einkommen mit regelmäßigen Gehaltserhöhungen hat. Wie in anderen selbstständigen Berufen ist einem auch in der Niederlassung kein festes Einkommen gesichert.
Während Angestellte in einer Klinik häufig dem Schichtbetrieb ausgesetzt sind, wird in der eigenen Praxis meist nur am Tag gearbeitet.
Allerdings kann es durchaus sein, dass man als Praxisinhaber die eine oder andere Nachtschicht im Büro verbringen muss. Insbesondere bei der Gründung einer eigenen Praxis setzt man sich mit vielen Verträgen auseinander, wie dem Mietvertrag, Arbeitsverträgen und Kassenverträgen, und verhandelt mit Krankenkassen und Banken. Man sollte sich hier auf jeden Fall von Profis beraten lassen, denn es ist fast unmöglich, sich in jedes der Themengebiete ausreichend einzuarbeiten. Was die rechtliche und betriebswirtschaftliche Vorbereitung angeht, ist ein gutes Händchen bei der Auswahl der Berater deshalb mindestens ebenso wichtig wie angelesene Fachkenntnisse.
Bei einer Praxisgründung hat man die Möglichkeit, sich selbst zu entfalten und sein Arbeitsumfeld frei zu gestalten. Außerdem wählt man selbst die Angestellten aus, kann also entscheiden, mit wem man zusammenarbeitet.
Die größere Gestaltungsmöglichkeit kann auch zum organisatorischen Mehraufwand werden. Denn gerade bei einer Neueröffnung ist auf eine Vielzahl von Dingen zu achten, wie zum Beispiel die Inneneinrichtung der Praxis, die Gestaltung der Visitenkarte oder die Planung des Webauftritts. Wer hier nicht strukturiert vorgeht, dem können die Aufgaben schnell über den Kopf wachsen.
Durch den starken Mangel an Ärztinnen und Ärzten in einigen Gebieten gibt es an vielen Orten Beratungen und finanzielle Förderprogramme von Kommunen, die auf diesem Weg Ärztinnen und Ärzte anlocken wollen.
So gibt es in NRW beispielsweise bis zu 50.000 Euro bei einer Niederlassung oder Anstellung in einer Gemeinde, in der die hausärztliche Versorgung gefährdet ist. Im Saarland gibt es 25.000 Euro für die Neugründung einer Landarztpraxis und in Bayern sogar bis zu 90.000 Euro.
Informationen zu den Förderungsprogrammen für Praxisgründer der einzelnen Bundesländer findest du hier.
Allerdings dürfen die Ausgaben für eine Existenzgründung nicht unterschätzt werden. Als Kosten sind, unter anderem, die Miete für die Praxis, deren Ausstattung sowie für Materialien, Angestellte und das eigene Gehalt einzuplanen. Bei der Übernahme einer Hausarztpraxis zahlt man durchschnittlich 94.000 Euro und investiert weitere 143.000 Euro in die Modernisierung der Praxis.
Als junge Ärztin oder als junger Arzt hat man gute Chancen, mit einer Praxisgründung oder Übernahme erfolgreich zu werden. Denn in naher Zukunft gehen viele Ärztinnen und Ärzte in Rente. Das führt in einigen Regionen zu einem starken Ärztemangel.
Da eine ärztliche Überversorgung in den großen Städten und gleichzeitig eine Unterversorgung in den Randgebieten oder auf dem Land besteht, gibt es einzuhaltende regionale Beschränkungen, die die Ärzte-Dichte regulieren sollen. Eine Niederlassungsfreiheit besteht nur in ärztlich- und fachärztlich unterversorgten Gebieten. Deshalb ist die Praxisgründung in beliebten Metropolen schwierig, hier gibt es meist eine Überversorgung. Wer sich für ein Leben auf dem Land begeistern kann, hat hingegen gute Chancen, in der eigenen Praxis ein zufriedenes Berufsleben zu führen.