Tim, was leisten die Studierenden gerade, um in der aktuellen Pandemie-Situation zu helfen?
Tim Schwarz: Viele Studierende sind im Moment gar nicht mehr in der Lehre eingebunden, weil keine Kurse mehr stattfinden bzw. die Universitäten auf digitale Lehrformate umstellen wollen. Bis das anläuft, braucht es aber noch eine gewisse Zeit. Deshalb bringen sich viele Studierende auch jetzt schon in die Krankenversorgung mit ein. Der Wunsch, etwas zu tun, ist sehr groß. Wir haben Kontakt zu den Gesundheitsämtern und Kliniken, die gerade Studierende suchen, und an die wir Studierende vermitteln. Dort melden sich sehr, sehr viele. Aktuell werden die Studierenden hier noch nicht so stark eingebunden, wie es vielleicht in zwei Wochen der Fall sein wird. Viele sitzen auch an den Bürgertelefonen der Gesundheitsämter und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und beantworten Fragen besorgter Menschen oder helfen bei Blutspenden. Die Studierenden tun das, was sie schon tun können – je nach Ausbildungsstand.
Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Hilfe aus?
Tim Schwarz: Leider gibt es aktuell noch keine eindeutige rechtliche Lage. Viele Dinge sind noch unklar – wir wissen noch nicht, wie genau die Studierenden eingebunden werden können. Es wäre wichtig, dass sich Studierende ihre Einsätze in Kliniken oder Gesundheitsämtern als Famulaturen anerkennen lassen könnten. Das wäre für viele sicher sinnvoll. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass sie für ihre Tätigkeit auch entlohnt werden – ganz normal wie alle anderen, die aktuell viel Zeit und Mühe darauf verwenden, das Gesundheitssystem am Laufen zu halten. Das wird aber noch von Standort zu Standort unterschiedlich gehandhabt.
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Was wünscht Ihr Euch da von den Behörden?
Tim Schwarz: Wir haben zusammen mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) eine nationale Plattform zur Vermittlung von Studierenden an Gesundheitsämter erstellt, die einen zentralen Arbeitsvertrag und ein Einführungswebinar bietet. Wir arbeiten außerdem an einer bundesweiten Vermittlungsplattform „Match4Healthcare“, über welche Kliniken, Praxen und Studierende zentral verbunden werden können. Es wäre schön, wenn es hierzu eine klare Ansage vom Bundesgesundheitsministerium gäbe, wie der Einsatz von Studierenden genau geregelt sein soll. Für uns ist es natürlich auch wichtig, dass Arbeitsschutzrichtlinien gelten und jeder Studierende genau in die Tätigkeit eingeführt wird, die er übernehmen soll. Da geht es um Sicherheit – auf der einen Seite für uns, aber auch für die Patienten und Patientinnen. Uns ist die Lehre wichtig und wir wünschen uns, dass die digitalen Lehrformate bald zur Verfügung stehen. Aber in der Akutsituation geht natürlich die Patientenversorgung vor. Da können die Studierenden helfen, und das wollen sie auch.
Viele Unikliniken sagen gerade Famulaturen ab, die schon länger geplant waren. Wie ist da die Lage?
Tim Schwarz: Ja, das stimmt. Die Frage ist hier, wie diese Famulaturen ersetzt werden können. Einige Studierenden brauchen diese Famulaturen, weil sie im Herbst Staatsexamen schreiben wollen. Im Moment sieht es danach aus, dass die Studierenden, die an Unikliniken eingesetzt werden, das auch als Famulatur angerechnet bekommen können. Das Problem ist, dass viele Studierende eigentlich jetzt Semester hätten, Famulaturen aber gemäß der Approbationsordnung nur in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden dürfen. Hier gibt es noch keine klaren Aussagen der Landesprüfungsämter. Es finden ja keine Vorlesungen statt und die Studierenden hätten jetzt Zeit – aber vorlesungsfreie Zeit ist gerade genaugenommen nicht. Es zeichnet sich ab, dass die Landesprüfungsämter Kulanz walten lassen werden. Nur eine genaue Ansage gibt es noch nicht. Hier wünschen wir uns eine unkomplizierte Regelung.
Seid ihr denn da mit den Behörden im Gespräch?
Tim Schwarz: Wir suchen auf jeden Fall das Gespräch mit dem Bundesgesundheitsministerium und auch mit den Landesprüfungsämtern. Das Problem ist, dass die Landesprüfungsämter nur auf Länderebene entscheiden. Deshalb gibt es einen Flickenteppich aus vielen verschiedenen Aussagen. Hier wäre es wichtig, dass von oben eine Entscheidung getroffen wird, die für alle gilt. Da sollte das Bundesgesundheitsministerium klare Vorgaben machen. Die Landesprüfungsämter sind nicht dafür gemacht, solche extremen Szenarien zu bearbeiten und solch weitreichende Entscheidungen zu treffen.
Wie sieht es mit den Staatsexamen aus? Im Moment finden ja mündliche Prüfungen statt, im April dann die nächsten schriftlichen.
Tim Schwarz: Bei den mündlichen Prüfungen ist das sehr abhängig von den einzelnen Standorten. Gießen beispielsweise hat erst gestern (Donnerstag) die Prüfungen kurzfristig abgesagt. Andere Fakultäten führen das noch ganz normal weiter durch. Mündliche Prüfungen kann man aber gegebenenfalls nachholen. Spannend ist vielmehr, was mit den schriftlichen M2-Prüfungen im April passiert. Wir als bvmd sprechen uns dafür aus, dass diese Staatsexamensprüfungen stattfinden, soweit das aus Infektionsschutz-Gründen möglich ist. Dann kann diese Kohorte an Studierenden ins PJ eintreten und hat damit auch eine Planungssicherheit. Im Moment ist sehr fraglich, ob diese Prüfungen stattfinden können. Dazu haben wir noch keine offizielle Aussage gehört, was in der aktuellen, dynamischen Situation verständlich ist. Alternativ hat sich der Medizinische Fakultätentag dafür ausgesprochen, die Studierenden einfach zum PJ zuzulassen und das Examen dann hinterher nachzuholen. Das finden wir keine gute Lösung. Aber für uns ist es vor allem wichtig, dass es bald eine Regelung gibt. Studierende, die sich schon seit Monaten auf diese Prüfungen vorbereiten, müssen wissen, woran sie sind. Diese Unsicherheit ist für viele sehr frustrierend.
Ein weiteres Problem ist ja, dass sich PJler oft keine Fehltage erlauben dürfen. Hat sich da etwas bewegt?
Tim Schwarz: Hier ist es inzwischen so, dass diese Fehltage relativ flächendeckend nicht angerechnet werden, wenn sie in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion oder einer behördlich angeordneten Quarantäne stehen. Aber wie bei den Famulaturen ist das grundsätzlich wieder Sache der Landesprüfungsämter. Diese halten sich an die Approbationsordnungen und haben bei der Auslegung einen gewissen Spielraum. Und auch hier wünschen wir uns eine zentrale, bundesweite Entscheidung, dass diese Krankheitstage im Zusammenhang mit Corona nicht zu den Fehltagen gezählt werden. An den meisten Standorten wird das schon so gehandhabt. Aber an einzelnen Fakultäten läuft das immer noch anders. Und das kann eigentlich nicht sein, weil es falsche Anreize schafft, auch krank zur Arbeit zu gehen. In so einer Situation ist das einfach nicht das richtige Signal.
Wie schätzt Du die Zusammenarbeit mit den Behörden gerade grundsätzlich ein?
Tim Schwarz: Man sieht, dass viele Stellen – die Fakultäten und auch die Landesprüfungsämter – definitiv bereit sind, hier kulant zu sein und einen Spielraum zu lassen. Es ist schön zu sehen, dass eigentlich alle das gleiche Ziel vor Augen haben: Alle wollen die Patientenversorgung sicherstellen und die Auswirkungen auf die künftige Medizinerausbildung möglichst klein halten. Es muss schließlich auch gewährleistet werden, dass später gleich viele Studierende die klinischen Tätigkeiten aufnehmen können – auch wenn jetzt ein Semester notgedrungen ausfällt.