Was ist Bildungsurlaub und wer hat Anspruch?
In fast allen Bundesländern – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen – haben Beschäftigte einen gesetzlichen Anspruch bezahlten Sonderurlaub pro Jahr für anerkannte Weiterbildungen: den sogenannten Bildungsurlaub.
Das Recht auf Weiterbildung gilt auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte – unabhängig davon, ob sie in einer Klinik, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer angestellten Tätigkeit in einer Praxis beschäftigt sind. Auch anderes Fachpersonal, wie Pflegekräfte oder Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung haben Anspruch auf Bildungsurlaub – Grundlage für den Rechtsanspruch ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
Wie viel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
In den meisten Bundesländern stehen Beschäftigten fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. In vielen Bundesländern können diese auch auf zehn Tage zusammengelegt werden, um längere oder zwei Einzelne Seminare zu besuchen.
Was für Seminare kann man besuchen?
Als Bildungsurlaub anerkannt werden thematisch sehr unterschiedliche Seminare – neben klassischen Fortbildungen und Sprachkursen, können auch Seminare rund um gesellschaftlich relevante Themen wie Klimaschutz oder politische Bildung besucht werden. Auch Angebote rund um mentale und körperliche Gesundheit werden offiziell als Bildungsurlaub anerkannt – etwa Yoga- oder Stressmanagement-Seminare. Und das weltweit.
Einen direkten Berufsbezug braucht es bei der Auswahl des Seminars nicht – entscheidend ist allein, dass die Veranstaltung im jeweiligen Bundesland offiziell als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Wer übernimmt die Kosten?
Während des Bildungsurlaubs wird das Gehalt regulär weitergezahlt; die Kosten für das jeweilige Seminar und etwaige Reise- und Unterkunftskosten trägt die teilnehmende Person selbst.
Wie profitiert die Klinik von Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub schenkt Zeit für Weiterbildung. Zeit, die sonst oftmals fehlt. Die thematische Bandbreite ermutigt Beschäftigte, sich beruflichen und persönlichen Herausforderungen sowie Entwicklungszielen zu widmen.
Drei Beispiele, wie Kliniken von gängigen Bildungsurlauben profitieren:
- Kommunikations- und Führungskräftetrainings: Diese Weiterbildungen können Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, Übergaben, interdisziplinäre Abstimmungen, Patientenkontakt und generell den Umgang mit Konfliktsituationen besser zu gestalten.
- Sprachkurse: Auch wenn nach einem Bildungsurlaub vielleicht nicht gleich die ganze Behandlung in der Muttersprache von Patientinnen und Patienten erfolgen kann, eine freundliche Begrüßung oder ein kurzer Small Talk setzt den Ton für die Behandlung.
- Seminare rund um körperliche und mentale Gesundheit: Bildungsurlaub bietet in vielen Seminaren einen wertvollen Rahmen, um gezielt Techniken zur Entlastung und Prävention zu lernen – sei es bei Rückenschmerzen oder ersten Burnout-Symptomen. Von der erhöhten Gesundheitskompetenz der Arbeitnehmenden profitieren die Kliniken durch höhere Resilienz und weniger Krankentage.
Wie man Bildungsurlaub beantragt
Bildungsurlaub zu beantragen ist nicht kompliziert – Arbeitnehmende sollten diese drei Schritte beachten:
- Den Anspruch prüfen: In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmende Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr – vorausgesetzt, sie sind seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt. Auszubildende haben in einigen Ländern ebenfalls Anspruch.
- Seminar auswählen: Das Seminar muss im Bundesland des Arbeitsplatzes offiziell als Bildungsurlaub anerkannt sein. Wichtig: Jedes Bundesland hat eigene Anerkennungsverfahren. Ein Seminar, das in Berlin anerkannt ist, gilt nicht automatisch auch in NRW oder Hessen.
- Antrag einreichen: Den Antrag nun zusammen mit dem offiziellen Anerkennungsbescheid des Seminars (bekommt man direkt vom Anbieter) bei deiner Personalabteilung einreichen. Je nach Bundesland muss das zwischen vier und neun Wochen vor Seminarbeginn sein.
Wenn Fristen und Anerkennung passen, kann der Antrag auf Bildungsurlaub vom Unternehmen nur aus wenigen Gründen abgelehnt werden – etwa, wenn dringende betriebliche Belange bestehen (zum Beispiel Projektfristen) oder bereits mehrere Kollegen zeitgleich Urlaub beantragt haben.

