Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist seit dem 01.01.1968 als Pflichtversicherung für die Absicherung der Ärztinnen und Ärzte im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie deren Hinterbliebenen zuständig. Unsere Leistungen:
• Altersrente (regulär, vorgezogen oder aufgeschoben)
• Teilrente
• Berufsunfähigkeitsrente
• Reha-Zuschuss
• Witwen-, Witwer- und Waisenrente
Sie beginnen als approbierte Ärztin oder Arzt in Hessen zu arbeiten? Dann melden Sie sich zunächst bei der Landesärztekammer Hessen an, die uns Ihre Daten übermittelt. Nach Prüfung und Vorliegen der Voraussetzungen werden Sie auch Mitglied bei uns.
Als Mitglied bei uns sollten Sie sich insbesondere von der Versicherungspflicht in der Deutschen Rentenversicherung befreien lassen. Der dafür erforderliche elektronische Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit beim Versorgungswerk eingegangen sein.
Wir freuen uns, Sie an unserem Messestand begrüßen zu dürfen oder auch bei unseren Begrüßungsabenden für Neumitglieder im Versorgungswerk! Bei Fragen zu Ihrer Mitgliedschaft im Versorgungswerk stehen Ihnen unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem während der Sprechzeiten telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.