Medizinstudium Voraussetzungen
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FAQ
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Derzeit gelten bundesweit keine Kontakt- und Zugangsbeschränkungen mehr für Messen und Veranstaltungen. Wir empfehlen jedoch aufgrund der andauernden Corona-Pandemie folgende Maßnahmen:
- Freiwilliges Tragen eines medizinischen Mund-Nasen Schutzes im Ausstellungsbereich.
- Masken können während der Workshops am Platz abgenommen werden.
- 3-G Regelung: Teilnehmende sollten vollständig geimpft, genesen oder getestet sein.
Wir behalten uns vor, die notwendigen Maßnahmen auch in Zukunft an der Dynamik der Corona-Pandemie auszurichten und gegebenenfalls kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Wir bitten dich daher, vor deinen Messebesuch die aktuelle Version der Corona-Vorschriften auf unserer Webseite abzurufen.
Weitere Infos
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Medizin ist eines der beliebtesten Studienfächer in Deutschland. Jahr für Jahr gibt es etliche Bewerberinnen und Bewerber, aber nur begrenzte Studienplätze. Um Humanmedizin studieren zu können, benötigen angehende Ärztinnen und Ärzte die Allgemeine Hochschulreife. In einigen Bundesländern kann jedoch auch mit der fachgebundenen Hochschulreife ein Medizinstudium angetreten werden. Medizinstudiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Nach einer Bestimmung des Bundesverfassungsgerichtes wurde das Auswahlverfahren geändert, um eine faire Auswahl zu treffen und Chancengleichheit für die Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten.
Studienplätze werden auch weiterhin nach Numerus Clausus (NC) vergeben. Der NC ergibt sich aus dem Verhältnis der Studienplätze und der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber. Die Aufnahmebedingungen verändern sich somit jedes Semester. In der Regel bewegt sich der NC-Schnitt zwischen 1,0 und 1,3 – es gibt allerdings auch Ausnahmen. Derzeit wird Humanmedizin an 37 staatlichen Universitäten und vier privaten Hochschulen in Deutschland angeboten. Dabei kann man an neun Universitäten auch im Sommersemester mit Studium beginnen. Die Vergabe der Plätze wird von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) durchgeführt und erfolgt ausschließlich über das Portal Hochschulstart.de. Durch eine Neuerung im Jahr 2020 hat sich das Auswahlverfahren verändert. Seitdem gelten bundesweit die gleichen Regeln.
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Medizin ist eines der beliebtesten Studienfächer in Deutschland. Jahr für Jahr gibt es etliche Bewerberinnen und Bewerber, aber nur begrenzte Studienplätze. Um Humanmedizin studieren zu können, benötigen angehende Ärztinnen und Ärzte die Allgemeine Hochschulreife. In einigen Bundesländern kann jedoch auch mit der fachgebundenen Hochschulreife ein Medizinstudium angetreten werden. Medizinstudiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Nach einer Bestimmung des Bundesverfassungsgerichtes wurde das Auswahlverfahren geändert, um eine faire Auswahl zu treffen und Chancengleichheit für die Bewerberinnen und Bewerber zu gewährleisten.
Studienplätze werden auch weiterhin nach Numerus Clausus (NC) vergeben. Der NC ergibt sich aus dem Verhältnis der Studienplätze und der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber. Die Aufnahmebedingungen verändern sich somit jedes Semester. In der Regel bewegt sich der NC-Schnitt zwischen 1,0 und 1,3 – es gibt allerdings auch Ausnahmen. Derzeit wird Humanmedizin an 37 staatlichen Universitäten und vier privaten Hochschulen in Deutschland angeboten. Dabei kann man an neun Universitäten auch im Sommersemester mit Studium beginnen. Die Vergabe der Plätze wird von der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) durchgeführt und erfolgt ausschließlich über das Portal Hochschulstart.de. Durch eine Neuerung im Jahr 2020 hat sich das Auswahlverfahren verändert. Seitdem gelten bundesweit die gleichen Regeln.