Das Studium bereitet junge Mediziner in der Regel nicht darauf vor, wie sie ihre eigene Rolle im Klinikalltag finden. Und auch in der Famulatur oder im PJ begegnen Dir nur selten erfahrene Kollegen, die mit Dir über dieses Thema sprechen. Um diese Lücke zu füllen, gab die Ärztin und Expertin für Organisations- und Personalentwicklung Dr. Ulrike Schlein den Workshop-Teilnehmern beim Operation Karriere-Kongress in Frankfurt ein paar hilfreiche Tipps mit auf den Weg:
Was hilft weiter?
- Grundsätzliches Interesse am Dialog
- Kenntnisse zum Thema Kommunikation
- Reflektierte Haltung in der eigenen professionellen Rolle
- Fähigkeit zur Selbstorganisation (welche Schritte bauen aufeinander auf?)
- Das klare Verständnis der eigenen Rolle ist der „Notenschlüssel“ zur Kommunikation
“Die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle kann helfen, souveräner zu werden – sowohl in Bezug auf das eigene Selbstverständnis als auch im Umgang mit anderen”, erklärte Schlein. Dazu gehört es beispielsweise auch, mit der eigenen Vergangenheit im Reinen zu sein: etwa, wenn man privat schon einmal in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt war und nun als Notarzt mit ähnlichen Situationen konfrontiert wird.
Wie finde ich meine Rolle?
Und auch die Kleidung steht für bestimmte Rollen: Privat, beispielsweise mit Kapuzenpulli und Jeans, kann man auch mal unleidlich sein. Wenn Du im Job den Arztkittel bzw. die OP-Kleidung trägt, werden aber andere Erwartungen an Dich gestellt. Die eigene Rolle werde dabei häufig im Austausch mit anderen geklärt: Häufig sei das ein beherrschendes Thema in Teamsitzungen, erklärte Schlein. “Wenn man unsicher ist, was andere von einem erwarten, sollte man aktiv werden und nachfragen – sonst ist man immer auf Vermutungen angewiesen,” riet die Expertin, “hier lohnt es sich, mutig zu sein. Allerdings kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an – auch erfahrene Ärzte sollten für solche Gespräche Zeit haben und nicht im Kopf ganz woanders sein”.
Doch neben der neuen Rolle als Mitglied des ärztlichen Teams sorgt noch ein anderes Thema für eine große Verunsicherung beim Berufseinstieg: die Frage nach danach, was man mit dem aktuellen Ausbildungsstand überhaupt darf – und wer haftet, wenn etwas schief geht. Daher ging Jutta Dillschneider, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizin- und Arbeitsrecht, im zweiten Teil des Workshops auf die rechtliche Lage von Berufsanfängern ein.
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Was darf ich eigentlich?
Grundsätzlich gilt: Bei der Behandlung von Patienten muss der Facharztstandard, also der Standard guter ärztlicher Versorgung, gewahrt werden. Das heißt: Derjenige, der den Patienten behandelt, muss gut genug ausgebildet sein, um diesen Standard sicherstellen zu können. Wer den Facharztstandard gewährleisten kann, darf den Patienten in eigener Verantwortung behandeln. Bei einem Assistenzarzt, der in seiner Weiterbildung schon weiter fortgeschritten ist, muss also nicht immer ein erfahrener Facharzt dabei sein.
Wenn Dir die nötige Erfahrung noch fehlt, musst Du die Behandlung des Patienten unter unmittelbarer Aufsicht eines Facharztes durchführen. Durch unerfahrene Ärzte, die den Facharztstandard nicht einhalten können, darf der Patient keinem zusätzlichen Risiko ausgesetzt sein. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden: “Assistenzärzte dürfen bei der Behandlung zwar tätig werden, bedürfen aber der Anleitung und Überwachung, wobei an diese strenge Anforderungen zu stellen sind. Diese Anforderungen sind umso höher, je weniger Erfahrung der Berufsanfänger bislang gesammelt hat.”
Und wie ist es im PJ?
Im PJ gilt: Den Medizinstudenten sind ärztliche Tätigkeiten nicht grundsätzlich verschlossen, sie dürfen aber nicht eigenverantwortlich therapeutische und diagnostische Maßnahmen anordnen und auch keine anderen Studenten anleiten. Wenn sie von einem Facharzt angeleitet und beaufsichtigt werden, dürfen sie solche Maßnahmen aber selbst ausführen. Wichtig: Die Patienten müssen nicht darüber aufgeklärt werden, dass sie gerade von einem PJ-Studenten behandelt werden.
Thema: Anfängeroperation
Irgendwann ist für jeden das erste Mal – zum Beispiel auch im OP. Damit die Sicherheit der Patienten nicht gefährdet wird, gibt es für Anfängeroperationen ein vierstufiges Vorgehen:
- Der Assistenzarzt beobachtet den Eingriff (passiv) und spricht die Durchführung mit den operierenden Facharzt durch.
- Der Arzt in Weiterbildung wird selbst aktiv und assistiert bei dem Eingriff so oft, bis der betreuende Facharzt sicher ist, dass der Arzt in Weiterbildung den Eingriff selbst durchführen kann.
- Bei dem nächsten gleichgelagerten Fall darf der Assistenzarzt den Eingriff zwar selbst durchführen, der Facharzt bleibt aber dabei. Er kann beraten, falls nötig Weisungen geben und bei Komplikationen sofort den Eingriff übernehmen.
- Wenn der Arzt in Weiterbildung den Eingriff ohne erhebliche Unsicherheiten und Komplikationen ausführen kann, kann sich der Facharzt nach und nach immer weniger einbringen, bis der Assistenzarzt selbstständig und eigenverantwortlich handeln kann. Auch dann muss der Facharzt aber eingriffsbereit in der Nähe bleiben.
Bei Anfängeroperationen gilt übrigens eine erhöhte Dokumentationspflicht, um die Abläufe genau belegen zu können.
Thema: Aufklärung
Die Aufklärung von Patienten ist Teil der standardgemäßen Behandlung des ausführenden Arztes. Im besten Fall klärt also der operierende Arzt vor einer Operation auch darüber auf, was überhaupt gemacht wird und welche Risiken bestehen. Allerdings wird die Aufklärung oft delegiert – beispielsweise auch an Medizinstudenten im PJ. Hier sei es allerdings oft üblich, dass die PJler sich die nötigen Informationen selbst aneignen müssen, kritisierte Dillschneider. Besser wäre es üblich, die Studierenden vorher bei der betreffenden Operation und der zugehörigen Aufklärung durch einen Arzt zusehen zu lassen, sie dann unter Anleitung selbst eine Aufklärung durchführen zu lassen und sie erst danach selbstständig aufklären zu lassen.
Die Aufklärung hat auch juristisch eine hohe Relevanz: Denn wenn es während eines Eingriffs zu Komplikationen kommt und der Patient im schlimmsten Fall sogar stirbt, müssen sich Gerichte mit dem Fall beschäftigen. Hier geht es schnell um die Verantwortung für fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Wenn die Aufkläung mangelhaft war oder sogar gar nicht stattgefunden hat, kann es vor Gericht auch um Straftatbestände wie vorsätzliche Körperverletzung, eventuell mit Todesfolge, oder sogar vorsätzliche Tötung gehen.
Operation Karriere-Kongress Frankfurt, 1.2.2020, Workshop: “Als Student/Berufsanfänger rechtliche und kommunikative Herausforderungen meistern”, Jutta Dillschneider, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht und Arbeitsrecht, PwC Legal AG, Mannheim, und Dr. Ulrike Schlein, Geschäftsführung, Organisations- und Personalentwicklung im Gesundheitsbereich, Bad Wildungen