Wer Facharzt oder -ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist, diagnostiziert und behandelt seelische Erkrankungen, Störungen des Geistes sowie die daraus entstehenden körperlichen Beschwerden. Dazu gehören beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder Störungen durch Alkohol- und Medikamentenkonsum. Psychiaterinnen und Psychiater nutzen psychotherapeutische Behandlungsmethoden und dürfen Medikamente verschreiben.
Ein Psychiater oder Psychiaterin behandelt seelische Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen, Persönlichkeitsstörungen oder Psychosen. Ein Neurologe oder Neurologin dagegen behandelt Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Gehirn und Rückenmark) wie beispielsweise Schlaganfälle, Parkinson oder Demenzerkrankungen.
Ein Psychiater oder Psychiaterin behandelt seelische Erkrankungen. Er diagnostiziert und behandelt krankhafte Störungen oder Veränderungen des Denkens, Fühlens, der Stimmung, des Gedächtnisses, des Verhaltens oder des Erlebens und Antriebs. Der Facharzt oder die Fachärztin für Psychiatrie darf auch Medikamente verschreiben, im Gegensatz zum Psychologen.
Ein angestellter Psychiater oder eine Psychiaterin kann pro Monat zwischen 6.403 Euro und 8.404 Euro brutto verdienen, abhängig von der Karrierestufe. Als Oberarzt oder Oberärztin sind monatlich sogar bis zu 9.000 Euro brutto möglich.
Psychologinnen oder Psychologen haben ein Studium der Psychologie absolviert. Psychiaterinnen und Psychiater dagegen haben Medizin studiert und anschließend eine mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt oder -ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert. Sie wenden Psychotherapien an und dürfen im Vergleich zu Psychologinnen und Psychologen Medikamente wie Psychopharmaka verschreiben.
Die forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie. Sie beschäftigt sich mit der Begutachtung, Unterbringung und Behandlung von psychisch kranken Straftätern – also Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eine Straftat begangen haben. Zu den Aufgaben der forensischen Psychiatrie gehört die Erstellung von Gutachten zur Schuldunfähigkeit oder Teilschuldfähigkeit von Straftätern sowie die Unterbringung dieser im Maßregelvollzug.
Wer Facharzt oder -ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie ist, diagnostiziert und behandelt seelische Erkrankungen, Störungen des Geistes sowie die daraus entstehenden körperlichen Beschwerden. Dazu gehören beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder Störungen durch Alkohol- und Medikamentenkonsum. Psychiaterinnen und Psychiater nutzen psychotherapeutische Behandlungsmethoden und dürfen Medikamente verschreiben.
Menschen sind mehr als Knochen, Haut und innere Organe: Deshalb nimmt die Psychiatrie den ganzen Menschen in den Blick und bezieht auch seine Lebensumstände, sein Umfeld und seine Erfahrungen mit ein. Wer sich auf den Bereich Psychiatrie und Psychotherapie spezialisiert, braucht nicht unbedingt die geschickten Hände eines Chirurgen oder einer Chirurgin – dafür aber Menschenkenntnis und Empathie. Die Fachärztinnen und Fachärzte können ihre Patientinnen und Patienten sowohl mittels psychotherapeutischer Methoden als auch durch medikamentöse Therapien – beispielsweise Antidepressiva – behandeln.
Die Facharzt-Weiterbildung „Psychiatrie und Psychotherapie“ dauert 60 Monate, also fünf Jahre. Davon müssen zwölf Monate in der Neurologie und 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden. Weitere zwölf Monate können in anderen Fachbereichen wie der Allgemeinmedizin, Inneren Medizin oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie absolviert werden.
Aufbauend auf der Facharzt-Weiterbildung können sich Interessierte auch für die forensische Psychiatrie spezialisieren. Zu den Aufgaben forensischer Psychiaterinnen und Psychiater gehört die Begutachtung, Unterbringung und Behandlung von psychisch kranken Straftätern – also Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung eine Straftat begangen haben. Die Spezialisierung dauert 36 Monate, wobei zwölf Monate während der Facharztweiterbildung abgeleistet werden können.
Je nach Berufserfahrung können angestellte Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie laut Tarifvertrag zwischen ca. 6.400 Euro und 8.400 Euro brutto monatlich verdienen. Besetzen sie eine Oberarzt-Stelle, sind bis zu ca. 9.000 Euro brutto monatlich möglich. Niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte in eigener Praxis können durchschnittlich laut Statistischem Bundesamt einen Reinertrag von 274.000 Euro brutto im Jahr erzielen. Das kann aber nicht mit dem Gewinn gleichgesetzt werden. Denn vom Reinertrag müssen Praxisinhaberinnen und -inhaber weitere Aufwendungen wie Versicherungen, Sozialabgaben, Kredite oder Beiträge der Versorgungseinrichtungen bezahlen. Zusätzlich muss der danach übriggebliebene Betrag versteuert werden.